07.01.2019: Pferde brauchen ein Kennzeichen

Neben dem Wandern und Radfahren ist auch das Reiten eine beliebte Freizeitbeschäftigung im Oberbergischen Kreis

Oberbergischer Kreis. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass das Reiten im Wald oder in der freien Landschaft nach den landesrechtlichen Vorschriften nur gestattet ist, wenn das Pferd mit einem gültigen Reitkennzeichen ausgestattet ist. „Das Reitkennzeichen, bzw. die Reitplakette, die jeweils für das laufende Kalenderjahr gilt, können beim Umweltamt des Oberbergischen Kreises beantragt werden“, weiß Markus Tschersich, der im Oberbergischen Kreis die Federführung für die Kennzeichnungspflicht von Pferden innehat. Die Reitabgabe wird an die Bezirksregierung weitergeleitet und kommt der Anlage und Unterhaltung der Reitwege zu Gute.

Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Pferden sind unter www.obk.de/reitregelung erhältlich.



Letzte Änderung: 07. Januar 2019