12.03.2019: Erinnerung: Terminbuchung für Zulassungsanliegen

Das Straßenverkehrsamt erinnert an die Terminpflicht für Zulassungsanliegen

Oberbergischer Kreis. Im Zeitraum März bis Mai steigt erfahrungsgemäß die Zahl der Zulassungsanliegen - unter anderem, weil vermehrt Wieder- und Neuzulassungen beantragt werden. Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises weist in diesem Zusammenhang auf das Terminvergabesystem der Zulassungsstelle hin.

Für Zulassungsanliegen benötigen Sie seit Juni 2018 grundsätzlich einen Termin. Abmeldungen, Anschrift- und Namensänderungen sowie die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen werden ohne Termin bearbeitet. Termine sind buchbar unter www.obk.de/sva oder an Online-Terminals im Straßenverkehrsamt. Montags bis freitags werden ab 7:20 Uhr zusätzlich tagesaktuell verfügbare Termine in die Online-Terminvereinbarung eingestellt.

 

 



Letzte Änderung: 12. März 2019