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30.08.2019: Zweiter Landesweiter „Warntag NRW“
Am 05. September 2019 findet in Nordrhein-Westfalen der zweite landesweite „Warntag“ statt
Oberbergischer Kreis. Pünktlich um 10 Uhr werden in allen Kommunen die vorhandenen Warnmittel getestet, dazu gehören Sirenen, Lautsprecherfahrzeuge sowie der Einsatz spezieller Warn-Apps. Die Warn-Apps „INA" (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes) und „Katwarn" lösen per Push-Benachrichtigung eine Warnmeldung aus.
In diesem Jahr steht der „Warntag NRW" unter dem Motto „Zusammen warnen". Denn was viele nicht wissen: Beim Thema Warnung sind neben der Feuerwehr viele beteiligt, unter anderem der Deutsche Wetterdienst (DWD), der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Kommunen. Daher soll über das Zusammenspiel und die unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen der beteiligten Akteure informiert werden.
Durch den diesjährigen Warntag wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen die unterschiedlichen Beteiligten und ihre jeweiligen Aufgaben näher bringen. Das dauerhafte Ziel des Warntags ist es, ein Bewusstsein in der Bevölkerung für das Thema Warnung zu schaffen. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger ausreichend informiert sind, können sie sich und anderen in Gefahrensituationen helfen.
Innenminister Herbert Reul hat im vergangenen Jahr den landesweiten Warntag ins Leben gerufen, um die kommunalen Warnkonzepte gebündelt zu proben und Schwachstellen zu erkennen. Nur so können wir dauerhaft sicherstellen, dass im Notfall alles reibungslos läuft.
Der „Warntag" 2018 stieß auf viel Interesse - nicht nur in NRW. So soll er ab 2020 sogar bundesweit durchgeführt werden. NRW hat dabei eine klare Vorreiterrolle eingenommen. „Die erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Warnkonzepte erfordert ein reibungsloses Zusammenspiel aller Beteiligten. Und da verhält es sich wie überall im Leben: Das muss geübt werden."
Unter der Internetadresse www.warnung.nrw hat das NRW-Innenministerium ausführliche Informationen zum Thema „Warnung" und zum landesweiten „Warntag NRW" bereitgestellt.
Letzte Änderung: 30. August 2019