18.11.2019: Kreis sieht keine Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung von Bürgermeister Wilfried Holberg

Kommunalaufsicht hat Fristversäumnis bei der Abrechnung von Straßenbaubeiträgen in Bergneustadt geprüft

Oberbergischer Kreis. Die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises – gestützt durch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln – kommt nach eingehender Prüfung und rechtlicher Bewertung des Sachverhaltes zu dem Ergebnis, dass keine Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung von Bürgermeister Wilfried Holberg im Zusammenhang mit einem Fristversäumnis bei der Abrechnung von Straßenbaubeiträgen für die „Wiedeneststraße“ in Bergneustadt vorliegen. Damit ist die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde in dieser Angelegenheit abgeschlossen.

Die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises hat die Fristversäumnis bei der Abrechnung der Straßenbaubeiträge „Wiedeneststraße“ in Bergneustadt geprüft. (Foto: OBK)
Die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises hat die Fristversäumnis bei der Abrechnung der Straßenbaubeiträge „Wiedeneststraße“ in Bergneustadt geprüft. (Foto: OBK)


Letzte Änderung: 18. November 2019