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12.11.2020: Geflügelpest in Deutschland angekommen
Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises ruft zu erhöhter Vorsicht auf
Oberbergischer Kreis. Enten, Gänse, Kraniche und andere Zugvögel sind auf dem Weg in ihre Winterquartiere. Für das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises ist die Zeit des Vogelzuges eine Zeit erhöhter Aufmerksamkeit, da in den letzten Jahren immer wieder mit den Zugvögeln Geflügelpestviren von Asien nach Europa eingetragen wurde. Seit Ende Oktober sind bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg mehrere Fälle von hochansteckender Geflügelpest aufgetreten. Außerdem meldeten Großbritannien, die Niederlande und auch Deutschland die ersten Ausbrüche von Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen.
Die hochansteckende aviäre Influenza, auch Geflügelpest oder Geflügelgrippe genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Bisher gibt es laut Friedrich-Löffler-Institut keine Hinweise, dass die in Europa zirkulierenden Geflügelpestviren eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besitzen.
Das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpestvirus in Geflügelhaltung auch im Oberbergischen Kreis ist hoch. Niedrige Temperaturen im Herbst und Winter stabilisieren die Infektiosität von Influenzaviren in der Umwelt und fördern die weitere Verbreitung über Wildvögel. Im Kreishaus in Gummersbach wird die Entwicklung der Lage sehr genau beobachtet. Die zuständige Ordnungsdezernentin beim Oberbergischen Kreis, Birgit Hähn, schließt weitere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände wie zum Beispiel eine Aufstallungspflicht bei einer Ausbreitung nach NRW nicht aus.
Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinäramtes des Oberbergischen Kreises, empfiehlt den Geflügelhalterinnen und –haltern auch schon jetzt ihr Geflügel vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu schützen und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.
Geflügelhaltungen müssen dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Ist dies bisher nicht geschehen, sollte die Meldung auch bei Hobbyhaltungen schnellstens nachgeholt werden.
Werden an einem Ort vermehrt tote Wildvögel aufgefunden, sollte das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02261 88-3903 benachrichtigt werden.
Letzte Änderung: 12. November 2020