- Aktuelles
- Aktuelle Medienmeldungen
- Ausschreibungen
- Blutspendetermine
- Hilfe für die Ukraine
- Karriere beim OBK
- Kurz-Links
- Einbürgerung
- Grundstücksuche Rettungswache
- Öffentliche Zustellungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- Sitzungskalender
- Soziale Medien
- Veranstaltungskalender
- EXTRANET Personalamt (Passwortschutz)
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
10.01.2021: 7-Tage-Inzidenz über 200: Verschärfte Regelungen für das Kreisgebiet
Oberbergischer Kreis legt Kontaktbeschränkungen für den privaten Bereich, Ausgangssperre und weitere Maßnahmen fest. Allgemeinverfügung tritt morgen (11.01.2021) in Kraft.
Oberbergischer Kreis. Seit gestern wurden 136 weitere Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt aktuell bei 292,2 (Stand: 10.01.2021).
Aufgrund des starken Anstiegs der Inzidenz, berief Landrat Jochen Hagt heute den Krisenstab des Oberbergischen Kreises ein. „Gestern und heute, hat sich gezeigt, dass das Überschreiten des Grenzwertes am Freitag leider kein Ausreißer war. Die Inzidenz ist weiter stark angestiegen. Mittelfristig rechne ich nicht mit einer nachhaltigen Senkung der Inzidenz, wenn wir keine Maßnahmen ergreifen“, sagt Landrat Jochen Hagt. Vor diesem Hintergrund habe der Krisenstab heute über weitere Maßnahmen für das Kreisgebiet beraten und diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abgestimmt.
____________________________________________________________________________
Folgende Maßnahmen wurden heute mit einer Allgemeinverfügung bekannt gemacht und treten morgen, 11.01.2021, für das Kreisgebiet des Oberbergischen Kreises in Kraft. Die Maßnahmen sind zunächst bis einschließlich 25. Januar 2021 befristet.
- Kontaktbeschränkungen gelten auch für den privaten Bereich:
Treffen sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Die weitere Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden; im Rahmen der Wahrnehmung von Umgangsrechten kann auch der getrennt lebende Elternteil von den betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden.
- Ausgangssperre:
Von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
Ausnahmen siehe Allgemeinverfügung.
- Präsenz-Versammlungen zur Religionsausübung werden untersagt.
- Verlängerung der FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen.
Derzeit keine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer:
Weitere Konkretisierungen des Landes NRW bleiben abzuwarten. Die Rechtsverordnung des Landes wird morgen erwartet.
Den verbindlichen Wortlaut der angeordneten Regelungen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung, die heute noch unter www.obk.de/corona-av veröffentlicht wird sowie ergänzend der Coronaschutzverordnung unter www.land.nrw/corona.
____________________________________________________________________________
„Die Ordnungsämter und die Polizei werden die Einhaltung der Schutzmaßnahmen verstärkt kontrollieren. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder“, macht Landrat Jochen Hagt deutlich. Das Infektionsgeschehen abzuflachen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, habe jetzt oberste Priorität: „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger des Oberbergischen Kreises die Situation ernst zu nehmen. Mir ist bewusst, dass die festgelegten Einschränkungen ein großer Einschnitt sind. Sie sind jetzt aber zwingend erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren. Die Kontakte müssen dafür auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden.“
Hintergrund der Entscheidung
Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 200, sieht die Coronaschutzverordnung NRW in der bis zum 10. Januar 2021 gültigen Fassung sowie der ab dem 11. Januar 2021 gültigen Fassung vor, dass Kreise und kreisfreie Städte die Erforderlichkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen prüfen und diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) anordnen können. Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis überschritt am vergangenen Freitag (08.10.2021) den Schwellenwert von 200. Das Ministerium empfahl dem Oberbergischen Kreis zunächst die weitere Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz abzuwarten und zu prüfen, ob diese deutlich und nachhaltig über 200 liegen wird. Demnach sollte erst Anfang der kommenden Woche über mögliche Maßnahmen entschieden werden.
Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis
Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor diffus. Das Hauptinfektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis spielt sich in der Gruppe der Erwachsenen zwischen 20 und 69 Jahren ab. Viele Infektionen resultieren nach Erkenntnissen des Gesundheitsamtes aus dem privaten Bereich. Bis zu 50 Prozent dieser Infektionen gehen auf das familiäre Umfeld zurück. Ein Zusammenhang mit den zurückliegenden Feiertagen ist vor dem Hintergrund der Inkubationszeit sehr wahrscheinlich. Derzeit gibt es keine Ausbrüche im Zusammenhang mit Schulen. Der Lockdown zeigt in diesem Bereich Wirkung. Es gibt sehr vereinzelt Infektionen mit Bezug zu Kindertageseinrichtungen. Die Pflegeeinrichtungen im Oberbergischen Kreis sind moderat betroffen.
Im Austausch mit dem Landeszentrum Gesundheit wurde zudem widergespiegelt, dass der Oberbergische Kreis nach den Feiertagen seine Testkapazitäten vergleichsweise schnell wieder voll hochgefahren hat. Dies bedeutet, das mögliche Infektionsketten früh identifiziert wurden und die Dunkelziffer vermutlich niedrig liegt.
Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Alle Pressemitteilungen zum Thema: www.obk.de/coronapm
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen
Letzte Änderung: 10. Januar 2021