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22.01.2021: Landrat appelliert: „Wir müssen uns alle an die Regeln halten.“
Die verschärften Maßnahmen für das Kreisgebiet bleiben bis zum 25.01.2021 bestehen.
Oberbergischer Kreis. Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises entschied in seiner heutigen Sitzung, die mit der Allgemeinverfügung vom 10.01.2021 festgelegten zusätzlichen Maßnahmen für das Kreisgebiet wie vorgesehen bis zum 25.01.2021 aufrechtzuerhalten:
- Kontaktbeschränkungen gelten für den privaten Bereich
- Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr
- Präsenz-Versammlungen zur Religionsausübung sind untersagt
- FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen
Die Allgemeinverfügung ist unter www.obk.de/corona-av einsehbar. Unter www.obk.de/corona-faq beantwortet der Oberbergische Kreis häufig gestellte Fragen zu den bestehenden Maßnahmen.
„Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt heute bei 135,3 und damit immer noch deutlich über dem Landesdurchschnitt. Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor hoch. Ziel muss es weiterhin sein, Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren und das Infektionsgeschehen abzuflachen. Das durch Bund und Land vorgegebene Ziel ist, die Inzidenz nach Möglichkeit bis zum 14.02.2021 unter 50 zu senken“, erklärt Landrat Jochen Hagt. Diesen Wert zu erreichen, sei ohne weitere Kontaktreduzierungen nicht möglich.
„Darüber hinaus wurde heute auch im Oberbergischen Kreis in neun Fällen eine Untervariante der britischen Virusmutante nachgewiesen“, gibt Landrat Jochen Hagt bekannt. Weitere 50 Ergebnisse einer proaktiven Stichproben-Untersuchung stünden noch aus. Der Oberbergische Kreis arbeite eng mit der Virologie der Uniklinik Köln zusammen und habe insgesamt 100 Proben zur Typisierung übersandt. „Wir gehen davon aus, dass zu Wochenbeginn eine genauere Einschätzung durch die Virologie vorliegt, auch dazu, ob die festgestellte Untervariante der britischen Virusmutante ansteckender ist als das ursprüngliche Virus“, sagt Landrat Jochen Hagt.
Über eventuelle weitere Maßnahmen für das Kreisgebiet, die sich gegebenenfalls aus neuen Erkenntnissen ergeben, wird am Montag in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beraten.
Kontaktreduzierung hat Priorität
Auch vor dem Hintergrund des nachgewiesenen Untervariante der Virusmutante sei es jetzt wichtig, in den Bemühungen nicht nachzulassen. „Wir müssen uns alle an die Regeln halten und unsere Kontakte konsequent reduzieren. Nur so können Ansteckungen verhindert werden“, sagt Landrat Jochen Hagt.
Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises, macht deutlich, was bei der Kontaktreduktion entscheidend ist: „Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen. Das sollte dann aber immer dieselbe Person sein und nicht jeden Tag eine andere Person. Die Kontaktkette und damit auch die mögliche Infektionskette wird sonst mit jedem Kontakt länger.“
Hintergrund
Die Coronas-Schutzverordnung NRW in der aktuell gültigen Fassung sieht vor, dass Kreise und kreisfreie Städte zusätzliche Schutzmaßnahmen verfügen können, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 200 überschreitet. Die Verordnung sieht zudem vor, die angeordneten Maßnahmen fortlaufend zu überprüfen und aufzuheben, wenn die Infektionszahlen nachhaltig deutlich unter den Wert von 200 absinken.
Die Corona-Schutzverordnung NRW in der ab dem 25.01.2021 gültigen Fassung sieht vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.
Weitere Informationen: www.obk.de/coronavirus
Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.obk.de/corona-faq
Alle Pressemitteilungen zum Thema: www.obk.de/coronapm
Verlauf des Infektionsgeschehens im Oberbergischen Kreis: www.obk.de/coronazahlen
Letzte Änderung: 22. Januar 2021