05.02.2021: Oberbergischer Kreis will Kommunen im Jahr 2022 finanziell entlasten

Endgültige Daten zum Gemeindefinanzierungsgesetz liegen vor

Oberbergischer Kreis. Das Land NRW hat den Kommunen am 26.01.2021 die endgültigen Zahlen zum Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2021 übermittelt. In den Orientierungsdaten (O-Daten) der Finazplanung für das Jahr 2022 wird ein Rückgang der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2022 um rd. 6,5% prognostiziert.
Deshalb möchten Landrat Jochen Hagt und Kreisdirektor und Kämmerer Klaus Grootens dem Kreistag vorschlagen, den Einnahmerückgang im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr als sogenannte coronabedingte Mindereinnahme im Haushalt auszuweisen und nach den Vorschriften des Covid-19-Isolierungsgesetztes zu isolieren. In Folge dessen werden die kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2022 gegenüber dem bisherigen Planentwurf um rd. 2,7 Mio. Euro entlastet. Der Oberbergische Kreis käme damit einer Anregung der Kommunen nach, soweit als möglich coronabedingte Schäden im Haushalt 2021/2022 zur Entlastung der Städte und Gemeinden zu isolieren.
 

Einnahme-Isolierung von zurückgehenden Schlüsselzuweisungen

  • Die Schlüsselmasse für 2021 wurde vom Land um 940 Millionen Euro auf den Wert der fortgeschriebenen O-Daten für 2021 aufgestockt. "Einnahmeausfälle" in 2021 werden damit vom Land kompensiert (nicht als Zuschuss, sondern als Kredit)
     
  • Die O-Daten sehen für 2022 dann jedoch einen Rückgang um 6,5 % vor. Grund hierfür sind coronabedingte Steuerrückgänge beim Land.
     
  • Der prognostizierte Rückgang für 2022 wird einmalig in die Corona-Isolierung einbezogen. 
     
  • Ab 2023 geht das Land - wie schon in den Vorjahren - von jährlichen Steigerungen bei den Schlüsselzuweisungen aus.

 

„In der aktuell schwierigen Situation der kreisangehörigen Kommunen werden wir durch die Isolierung der Kosten zugegebener Maßen Lasten in die Zukunft verschieben. Wirt tragen damit aber dem Umstand Rechnung, dass gerade das Jahr 2021 und erst recht das Jahr 2022 voraussichtlich große Herausforderungen für die kreisangehörigen Kommunen mit sich bringen“, sagt Landrat Jochen Hagt. Wir befinden uns momentan auch unter dem Aspekt der kommunalen Haushalte in einer „Ausnahmesituation“. Der Gesetzgeber hat durch das Covid-19-Isolierungsgesetz  der lokalen Ebene bewusst Spielräume eingeräumt, die wir jetzt auch nutzen möchten“, sagt Kreiskämmerer Klaus Grootens.

Schlüsselzuweisungen gemäß GFG vom 26.01.2021. (Foto/ Grafik: OBK)
Schlüsselzuweisungen gemäß GFG vom 26.01.2021. (Foto/ Grafik: OBK)

Im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen soll der Verwaltungsvorschlag mit den im Kreistag vertretenen Fraktionen erörtert werden. 



Letzte Änderung: 05. Februar 2021