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12.02.2021: Kostenlose medizinische Masken für bedürftige Menschen
Im Oberbergischen Kreis werden die Mund-Nase-Bedeckungen über das Jobcenter und die Sozialämter der Städte und Gemeinden ausgegeben.
Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises, des DRK Kreisverband Oberbergischer Kreis und des Malteser Hilfsdienst Engelskirchen.
Oberbergischer Kreis. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt 8,7 Millionen medizinische Masken für bedürftige Menschen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. 5 Millionen Masken gehen an die Kreise und kreisfreien Städte. 3,7 Millionen Stück gehen an Tafeln und Wohlfahrtsverbände.
Der Oberbergische Kreis erhält 47.000 medizinische Masken. Der Kreis gibt die Mund-Nase-Bedeckungen an die 13 oberbergischen Jobcenter-Standorte in den Kommunen sowie die Sozialämter der Städte und Gemeinden weiter. Das Deutsche Rote Kreuz holte die Masken heute beim Land ab, nimmt die Aufteilung der Masken vor und bringt sie heute und in der nächsten Woche in die einzelnen Standorte. Die Weiterverteilung erfolgt über die Einsatzeinheiten beziehungsweise Ortsvereine des DRK und durch die Malteser. Von dort erfolgt die Verteilung an die berechtigten Personen. Pro berechtigter Person werden voraussichtlich drei medizinische Masken ausgegeben.
Anspruch auf das kostenfreie Angebot haben Personen, die eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 des SGB 12)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 4 des SGB 12)
Der DRK Kreisverband Oberbergischer Kreis war heute mit sieben Personen im Einsatz, der Malteser Hilfsdienst Engelskirchen mit zwei Einsatzkräften. Die Weiterverteilung vom DRK-eigenen Hilfeleistungs-und Logistikzentrum übernehmen diverse Einsatzkräfte aus dem gesamten Kreisgebiet. Insgesamt werden rund 20 Helferinnen und Helfer beider Organisationen in diesen Einsatz gebunden sein. Alle Kräfte unterstützen hier ehrenamtlich.
Wieso werden medizinische Masken ausgegeben?
Die Corona-Schutzverordnung NRW sieht in der aktuell gültigen Fassung das Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) an folgenden Orten vor:
- Einzelhandelsgeschäfte, Apotheken, Tankstellen, Banken usw.
- in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen
- im ÖPNV – auch an Bahnhöfen und Haltestellen
- während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz
Letzte Änderung: 12. Februar 2021