02.03.2021: Impfangebot für erste Personen der Priorisierungsgruppe 2

Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, wird sukzessive ein Impfangebot unterbreitet.

Oberbergischer Kreis. Das Land NRW öffnet das Impfangebot für die Priorisierungsgruppe 2. Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, wird sukzessive ein Impfangebot unterbreitet.

 

Zunächst soll folgenden Personengruppen ein Impfangebot gemacht werden:

  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren

Der Oberbergische Kreis geht über die Arbeitgeber der priorisierten Personen aktiv auf die Personen zu und stimmt die Impftermine ab.

Die Impfungen von Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind oder Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe inkl. Frühförderung tätig sind, und nunmehr auch geimpft werden können, haben im Kreisgebiet bereits in der letzten Woche begonnen. Zudem haben seit vergangenem Freitag im Vorgriff auf den Erlass und die Ankündigungen des Landes bereits ca. 100 Polizei- und Ordnungskräfte im Außendienst ein Impfangebot erhalten.  

Darüber hinaus ist eine Impfung von Berufsgruppen die zur Priorisierungsstufe 1 gehören, wie z. B. regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätiges Personal, Personal in der ambulanten Pflege und Personal in medizinischen Einrichtungen der Stufe 1 weiterhin möglich. Die Arbeitgeber interessierter impfberechtigter Personen können sich in diesen Fällen an die ihnen bekannten Kontakte zur Vergabe eines Termins an das Impfzentrum wenden.
 

 

Ab 8. März erhalten zudem folgende Gruppen ein Impfangebot:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (inklusive Frühfördereinrichtungen)

Auch hier geht der Oberbergische Kreis über die Arbeitgeber der priorisierten Personen aktiv auf die Personen zu und stimmt die Impftermine ab.

 

 

Impfung von vorerkrankten Personen der Priorisierungsstufe 2 startet voraussichtlich Ende März:
Nach aktuellen Planungen des Landes NRW sollen dann folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits-verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, ein Impfangebot erhalten (siehe § 3 der Coronavirus-Impfverordnung):

  • Personen mit Trisomie 21,
  • Personen nach Organtransplantation,
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
  • Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
  • Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

Weitere Vorgaben des Landes z. B. zur Terminvereinbarung liegen derzeit noch nicht vor. Die Erkrankung ist jedenfalls durch ein einfaches ärztliches Attest nachzuweisen. Eine gesonderte Antragstellung über den Oberbergischen Kreis ist nicht erforderlich!

 

 

Antrag auf Einzelfallentscheidung möglich:
Personen mit Vorerkrankungen, die nicht ausdrücklich in der Priorisierungsstufe 2 oder 3 aufgezählt sind, können einen Antrag auf Einzelfallentscheidung beim Kreis stellen. Für eine Einzelfallentscheidung kommen Personen in Frage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss.

Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes bereits einer bestimmten Priorisierungsstufe zugeordnet sind (siehe § 3 und § 4 der Coronavirus-Impfverordnung).

Voraussetzungen für die Antragstellung sind, dass

  • die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Kreisgebiet hat und
  • ein eindeutiges ärztliches Zeugnis vorgelegt wird, das nach Vorgabe des Landes NRW nicht vor dem 08.02.2021 ausgestellt sein darf. 

Sofern die Zugehörigkeit zu der Priorisierungsstufe 2 zweifelsfrei bescheinigt wird, erhält der Antragstellende einen Impftermin ab dem Zeitpunkt, an dem das Land NRW die Impfung der Gruppe der Vorerkrankten aus Stufe 2 freigibt (=voraussichtlich Ende März).

Im Oberbergischen Kreis können entsprechende Anträge ab dem 8. März 2021 unter www.obk.de/impftermin eingereicht werden.

Die Internetseite www.obk.de/impftermin wird am 8. März 2021 freigeschaltet. Der Oberbergische Kreis bittet schon jetzt um Geduld, falls die Internetseite aufgrund der zu erwartenden großen Nachfrage zeitweise nur eingeschränkt erreichbar sein sollte.

Bitte sehen Sie von Einzelanfragen auf anderen Wegen im Gesundheitsamt, Impfzentrum, Bürgertelefon oder anderen Stellen des Oberbergischen Kreises ab.

 

 

Impfung von bettlägerigen Personen mit Pflegegrad 5 in der eigenen Häuslichkeit:
Das Land NRW hat darüber mit Erlass vom 01.03.2021 die Kreise dazu aufgefordert, Strukturen zur Impfung von bettlägerigen Personen mit Pflegegrad 5 in der eigenen Häuslichkeit durch die Hausärzte zu schaffen. Aufgesucht werden dürfen zunächst ausdrücklich nur bettlägerige Personen mit Pflegegrad 5. In diesen Fällen können ebenfalls bis zu zwei Personen in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person geimpft werden. Der Oberbergische Kreis wird die hierfür erforderliche Abstimmung zeitnah zwischen dem Impfzentrum und der Hausärzteschaft koordinieren und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abstimmen.
 

 

Impfungen weiterer Personen der zweiten Priorisierungsstufe:
„Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten“, gab Minister Karl-Josef Laumann gestern in einer Pressekonferenz bekannt.

 



Letzte Änderung: 02. März 2021