08.03.2021: Geflügelpest: Erste Verdachtsfälle bei Nutzgeflügel in NRW

Ist Ihr Geflügelbestand schon gemeldet?

Oberbergischer Kreis. Seit Beginn des Winters sind an der Nord- und Ostseeküste tausende von Wildvögeln verendet. Bei vielen Vögeln wurde hochansteckendes Aviäres Influenzavirus und damit Geflügelpest nachgewiesen. Durch die hohe Zahl an Wildvögeln hat sich das Geflügepestvirus schnell in den Küstenregionen und anschließend in ganz Deutschland ausgebreitet. Da das Virus hochansteckend ist, sind auch die Hausgeflügelbestände stark gefährdet. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wurde in vielen Geflügelhaltungen das Virus nachgewiesen, im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung mussten bereits über 500 000 Tiere getötet werden.

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihr natürliches Reservoir in wildlebenden Wasservögeln hat. Für den Menschen besteht nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung.

In Nordrhein-Westfalen wurden bisher 6 Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln am Niederrhein gemeldet. Am vergangenen Montag ist das Virus das erste Mal in zwei Geflügelbetrieben in Gütersloh und Paderborn aufgetreten. Als Schutzmaßnahme gegen den Eintrag des Virus wird im Regierungsbezirk Detmold eine Stallpflicht für alle empfänglichen Vögel verhängt.

Die Geflügelpestausbrüche in Westfalen werden in der Kreisverwaltung mit Sorge gesehen. Die Einschläge kommen näher, sieht Birgit Hähn als zuständige Ordnungsdezernentin in der Kreisverwaltung, und mit jedem weiteren Fall in NRW steigt das Risiko für die Geflügelhaltungen im Oberbergischen Kreis. Die weitere Entwicklung der Lage wird genau beobachtet. Bei weiteren Fällen schließt Birgit Hähn weitere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände wie zum Beispiel eine Aufstallungspflicht für das Kreisgebiet nicht aus.

Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinäramtes des Oberbergischen Kreises, appelliert an die Geflügelhalter, ihre Geflügelbestände vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu schützen. Wer kann, sollte seine Tiere jetzt schon aufstallen oder das Gehege von oben abdecken und an den Seiten mit Netzen oder engmaschigem Draht versehen, so dass kein Virus über den Kot oder Wildvögel in das Gehege gelangen kann. Futter und Wasser darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen angeboten werden. Bei erhöhten Tierverlusten ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären. Ausführliche Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter dem Stichwort Gefügelpest.

Auf einen möglichen Geflügelpestausbruch bereitet sich das Veterinäramt schon seit den ersten Geflügelpestmeldungen vor. So wurden die vorbereiteten Krisenpläne aktualisiert, Sperrverfügungen und Aufstallungsverordnungen vorbereitet und das Material für die Sperre und Tötung von Geflügelbeständen überprüft. Dr. Kohler sieht den Kreis für den Ernstfall gut gerüstet.

Geflügelhaltungen müssen dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Ist dies bisher nicht geschehen, sollte die Meldung auch bei Hobbyhaltungen schnellstens nachgeholt werden.



Letzte Änderung: 8. März 2021