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31.03.2021: Impfung von Personen Ü70 beginnt am 08. April 2021
Ab dem 06. April 2021 können zunächst Personen, die im Jahr 1941 geboren wurden, einen Impftermin über die Kassenärztliche Vereinigung vereinbaren.
Oberbergischer Kreis. In Nordrhein-Westfalen beginnt die Impfung von Personen, die zwischen 70 und 79 Jahren alt sind, am 08. April 2021. Ab dem 06. April 2021 können zunächst ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, die im Jahr 1941 geboren wurden, ihren Impftermin für das Impfzentrum unter www.116117.de sowie telefonisch über die Service-Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 0800 116 117 01 vereinbaren. Die impfberechtigen Personen können einen gemeinsamen Termin mit ihrem Lebenspartner bzw. ihrer Lebenspartnerin vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin spielt keine Rolle.
Der Oberbergische Kreis schreibt die Seniorinnen und Senioren jahrgangsweise an und informiert sie über das Impfangebot. Zunächst erhalten Personen, die im Jahr 1941 geboren wurden, Post. Die Briefe werden heute versandt. Das Land NRW sieht die jahrgangsweise Einladung und zudem eine jahrgangsweise Freischaltung der Buchungsmöglichkeiten vor, um eine Überlastung des Terminbuchungssystems der Kassenärztlichen Vereinigung zu verhindern.
Weiterhin können folgende Personengruppen einen Impftermin im Impfzentrum vereinbaren:
- Personen über 80 Jahren: Terminvereinbarung unter www.116117.de und über die Service-Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 0800 116 117 01.
- Personen, die aufgrund ihres Berufs in der Priorisierungsgruppe 1 oder 2 berücksichtigt werden: Terminvereinbarung unter www.obk.de/impftermin.
Mit einem Erlass eröffnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen zudem die Möglichkeit, vorerkrankten Personen, die nach der Corona-Impfverordnung in der Priorisierungsgruppe 2 genannt werden, ein Impfangebot zu machen. Das ist allerdings nur möglich, wenn bislang zugewiesene Impfstoffkontingente nicht vollständig genutzt werden können. Außerdem gilt die Regelung nur bis zum 06. April 2021, weil dann die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen durch die niedergelassene Ärzteschaft beginnt.
Impfung von vorerkrankten Personen
Über 1.500 vorerkrankte Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits im Vorfeld an das oberbergische Impfzentrum gewandt und ein entsprechendes Attest vorgelegt. „Wir werden versuchen, berechtigten Personen, die ihre Priorisierung bereits erfolgreich nachgewiesen haben, ein Impfangebot zu machen. Hierfür steht nur ein begrenztes Impfstoff-Kontingent bis zum 06. April 2021 bereit. Wir werden deshalb leider nicht alle Personen bedienen können, die sich gemeldet haben“, sagt Ralf Schmallenbach, Leiter des Impfzentrums.
Er bittet um Verständnis und Geduld: „Im Oberbergischen Kreis fallen etwa 20.000 Personen aufgrund einer Vorerkrankung in die Priorisierungsstufe 2. All diesen Menschen unter den jetzigen Voraussetzungen kurzfristig ein Impfangebot zu machen, ist leider nicht möglich.“ Er weist darauf hin, dass das Land die Impfung der vorerkrankten Personen zudem ab dem 06.04.2021 auch in den Arztpraxen vorsieht. Zur Impfung oder der Ausstellung eines entsprechenden Attestes sollten sich die Bürgerinnen und Bürger zunächst an ihren Haus- oder Facharztpraxis wenden.
Wie gestern mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben, hat das Land NRW die Coronaschutz-Impfungen mit AstraZeneca für Personen unter 60 Jahren gestoppt. Weitere Vorgaben des Landes dazu, wie die Impfungen in den Praxen vor diesem Hintergrund ausgestaltet werden, bleiben abzuwarten.
Letzte Änderung: 31. März 2021