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14.04.2021: Corona-Notbremse kommt
Ab dem 19.04.2021 greift im Oberbergischen Kreis die Corona-Notbremse. Kreis strebt weitere Fortsetzung des Distanzunterrichts an.
Oberbergischer Kreis. Das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis hat in den vergangenen Tagen wieder stark zugenommen. Das Infektionsgeschehen ist nicht klar auf einen einzelnen Bereich abgrenzbar. Aktuell bezieht sich das Geschehen vor allem auf die mittleren Altersgruppen. Ein großer Teil der nachvollziehbaren Ansteckungen bezieht sich auf den privaten Bereich, insbesondere den familiären Bereich. Durch den Kita-Notbetrieb, die Schulferien und den Distanzunterricht flaut das Infektionsgeschehen in den unteren Altersgruppen derzeit etwas ab. Derzeit sind 17 Kindertageseinrichtungen, sieben weiterführende Schulen, sieben Grundschulen und ein Berufskolleg von einzelnen Infektionen betroffen. Es handelt sich dabei nicht um Ausbruchsgeschehen (mehr als zwei zusammenhängende Infektionen in einem bestimmten Bereich). Es sind derzeit drei größere Firmen und eine Asylunterkunft durch Ausbruchsgeschehen betroffen. Die ansteckendere britische Virusmutante ist weiter auf dem Vormarsch. Die Auslastung der Kliniken ist in der Region auf einem hohen Niveau.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute bei 207,7. Auch in den kommenden Tagen wird die Inzidenz voraussichtlich nicht abflachen. Der Krisenstab beriet heute über weitere Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet. Unter anderem wurden strengere Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich, eine Ausgangssperre oder die weitere Einschränkung von Veranstaltungen zur Religionsausübung diskutiert. Der notwendige Abstimmungsprozess mit dem Land wird aufgenommen. Welche zusätzlichen Maßnahmen letztendlich ergriffen werden, wird kurzfristig entschieden. Der Oberbergische Kreis wird zu den konkreten Festlegungen berichten. „Es ist weiterhin zwingend erforderlich, Kontakte zu reduzieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Wir müssen das Infektionsgeschehen abflachen, damit wir das Gesundheitssystem nicht überfordern“, sagt Landrat Jochen Hagt.
Corona-Notbremse des Landes greift ab dem 19.04.2021
Noch bis einschließlich zum 18.04.2021 können bestimmte Angebote und Dienstleistungen nach Terminvereinbarung und mit Vorlage eines negativen Schnelltest-Ergebnisses wahrgenommen werden. Häufige Fragen zur noch bestehenden Test-Option bzw. Schnelltest-Pflicht beantwortet der Oberbergische Kreis unter www.obk.de/faq.
Schon heute steht fest, dass die ergriffene Test-Option mit Ablauf der Allgemeinverfügung ausläuft. Ab dem 19.04.2021 greift im Oberbergischen Kreis die sogenannte Corona-Notbremse, die in der Corona-Schutzverordnung NRW vorgesehen ist. Dann werden die Öffnungsschritte, die in Nordrhein-Westfalen zum 08. März 2021 in Kraft getreten sind, rückgängig gemacht. Es gelten dann unter anderem folgende Einschränkungen, die sich an den Regelungen orientieren, die bis zum 7. März 2021 landesweit galten:
- Kontakte sind im öffentlichen Raum nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
- Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
- Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
- Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.
„Die Inzidenz im Oberbergischen Kreis liegt nun über 200 und damit bei mehr als dem doppelten Wert, an den das Land für die genannten Bereiche zusätzliche Einschränkungen knüpft. Angesichts dieses Wertes, der hohen Quote der britischen Variante und der Situation in den Kliniken halte ich es nun nicht mehr für vertretbar, weiterhin von einer Ausnahmemöglichkeit Gebrauch zu machen“, sagt Landrat Jochen Hagt. Von einer sofortigen Aussetzung der Test-Option habe der Krisenstab jedoch abgesehen: „Es muss den betroffenen Betrieben und ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit gegeben werden, sich auf die wieder veränderte Situation einzustellen.“
Weiterhin Distanzunterricht geplant
Der Krisenstab des Oberbergischen Kreises spricht sich für eine weitere Aussetzung des Präsenzunterrichts aus. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Land Nordrhein-Westfalen soll der Distanzunterricht fortgesetzt und am kommenden Montag nicht mit dem landesweit geplanten Wechselunterricht begonnen werden. Konkret bedeutet das: Es soll Distanzunterricht in allen Schulformen und Stufen stattfinden. Ausgenommen werden sollen weiterhin die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und der Förderschulen.
„Bei einer Öffnung der Schulen ist zu erwarten, dass Infektionen aus dem privaten Bereich wieder verstärkt in den schulischen Bereich weitergetragen würden. Insbesondere in geschlossenen Räumen steigt das Ansteckungsrisiko. Wir wollen mögliche Ausbrüche mit dieser Maßnahme verhindern und weitere Infektionsketten gar nicht erst entstehen zu lassen“, sagt Landrat Jochen Hagt.
Letzte Änderung: 14. April 2021