08.06.2021: Ab Donnerstag: Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Ab Donnerstag (10.06.2021) gelten im Oberbergischen Kreis die Vorgaben der in der Corona-Schutzverordnung NRW vorgesehenen Inzidenz-Stufe 2 (50-35,1).

Oberbergischer Kreis. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht in seiner Corona-Schutzverordnung Regelungen für drei festgelegte Inzidenz-Stufen vor:

  • Stufe 1: 7-Tage-Inzidenz stabil < 35
  • Stufe 2: 7-Tage-Inzidenz stabil 50-35,1
  • Stufe 3: 7-Tage-Inzidenz stabil 100-50,1.

Derzeit gelten im Oberbergischen Kreis noch die Vorgaben im Rahmen der Stufe 3!

Ab dem 10.06.2021 greift die Stufe 2. Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt heute mit 30,9 am fünften aufeinanderfolgenden Werktag unter dem Schwellenwert von 50. Das Land NRW hat diesen Zeitpunkt festgestellt und auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw bekannt gegeben, dass die Stufe 2 ab Donnerstag im Oberbergischen Kreis greift.

Das Land NRW gibt auf www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw einen Überblick über die Regelungen der Inzidenz-Stufen. Sofern in bestimmten Bereichen ein negatives Testergebnis erforderlich ist, sollte Folgendes beachtet werden:

  • Es muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das maximal 48 Stunden alt ist.
  • Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Ein entsprechender Nachweis muss vorgelegt werden (siehe www.obk.de/faq).
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht befreit.
  • Unter www.obk.de/teststellen erhalten Sie eine Auflistung der zugelassenen Teststellen im Oberbergischen Kreis.


 

Wann kann Stufe 1 in Kraft treten?

Heute liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis den zweiten aufeinanderfolgenden Werktag unter dem Schwellenwert von 35. Sollte dies auch am Freitag (11.06.2021) noch der Fall sein (5. Werktag), könnten frühestens am Sonntag (13.06.2021) die Regeln der Inzidenz-Stufe 1 in Kraft treten. Die weitere Entwicklung der Inzidenz bleibt abzuwarten! Der Oberbergische Kreis berichtet, wenn weitere Lockerungen anstehen.
 

Wann treten die Stufen der Corona-Schutzverordnung in Kraft?

Lockerung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage zählen nicht mit) einen der Schwellenwerte
unterschreitet.

Das Land stellt diesen Zeitpunkt (5. Werktag) fest und gibt auf seiner Internetseite unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw bekannt, dass ab dem übernächsten Kalendertag die niedrigere Inzidenz-Stufe mit gelockerten Regeln in Kraft tritt (z. B. von Stufe 3 auf Stufe 2).


Verschärfung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen einen der Schwellenwerte überschreitet.

Das Land stellt diesen Zeitpunkt (3. Kalendertag) fest und gibt auf seiner Internetseite unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw bekannt, dass die höhere Stufe mit verschärften Regeln ab dem übernächsten Kalendertag wieder in Kraft tritt (z. B. von Stufe 2 zurück zu Stufe 3).

Mögliche Ausnahme für die Verschärfung (seit dem 03.06.2021):
Beruht die Überschreitung einer Inzidenz-Stufe maßgeblich auf einem klar abgrenzbaren Infektionsgeschehen in einer Einrichtung oder einem Unternehmen und ist eine Ausbreitung nach Einschätzung der zuständigen Behörden aufgrund der wirksamen Kontaktnachverfolgung nicht zu erwarten, kann das Land von der Ausweisung der höheren Inzidenzstufe absehen.

 

Wann greift die bundeseinheitliche Corona-Notbremse?

Derzeit greift die bundeseinheitliche Corona-Notbremse im Oberbergischen Kreis nicht mehr, weil die Inzidenz unter den im Rahmen der Notbremse festgelegten Schwellenwerten von 100, 150 und 165 liegt. Es gelten aktuell ausschließlich die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW

Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen einen der vorgesehenen Schwellenwerte von 100, 150 oder 165 überschreiten, greift wieder die Bundes-Notbremse. Das Land stellt diesen Zeitpunkt fest und gibt unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw bekannt, dass ab dem übernächsten Tag wieder verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen gelten (z. B. von Schwellenwert 100 auf 150).



Letzte Änderung: 08. Juni 2021