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22.07.2021: Unwetterkatastrophe: Soforthilfe auch für den Oberbergischen Kreis
Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft können Hilfe beantragen. Land NRW unterstützt die betroffenen Kommunen im Oberbergischen Kreis mit 1 Millionen Euro.
Oberbergischer Kreis. Das Land NRW stellt eine Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit.
Die Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt und 500 Euro für jede weitere Person aus dem Haushalt zusammen. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Die Soforthilfe ermöglicht erste finanzielle Überbrückung, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.
Die Leistung können Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Somit können auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Oberbergischen Kreis einen Antrag stellen. Die Antragstellung und Auszahlung der Soforthilfe soll über die Städte und Gemeinden erfolgen.
Antragsvoraussetzung ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem der durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bereiche und eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrem Haushalt ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung der antragstellenden Person auch nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird.
Auf www.land.nrw/soforthilfe informiert die Landesregierung über die Beantragung der jeweiligen Hilfsgelder für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörigen freier Berufe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Hilfe für betroffene Kommunen: 1 Mio. Euro gehen in den Oberbergischen Kreis
Auch die vom Unwetter betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise in NRW erhalten eine Soforthilfe. Diese wird – abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit – als Pauschalbetrag ausgezahlt. Damit mildert das Land die finanziellen Belastungen von Gemeinden und Gemeindeverbände - beispielsweise durch die kurzfristige Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser / Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung oder durch die Räumung und Reinigung der von der Unwetterkatastrophe betroffenen Gebiete.
Eine Millionen Euro fließt in den Oberbergischen Kreis. „Auch bei uns haben die Kommunen Aufräum- und Reinigungsarbeiten zu leisten. Ich bin deshalb sehr froh, dass die Landesregierung die betroffenen Kommunen im Oberbergischen Kreis unterstützt“, sagt Landrat Jochen Hagt. Der Oberbergische Kreis hat die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden bereits über die Zuwendung des Landes informiert. „Die Kommunen haben nun die Möglichkeit zu melden, welche nennenswerten unwetterbedingten Schäden reguliert werden sollen. In den nächsten Tagen wird dann feststehen, wie die Soforthilfe verteilt wird. Die Mittel sollen kurzfristig eintretende finanzielle Belastungen kompensieren“, erklärt Kreisdirektor Klaus Grootens.
Letzte Änderung: 22. Juli 2021