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10.09.2021: Gesundheitsamt informiert über die Quarantäneregeln an Schulen
Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat Lockerungen der Quarantäneregeln an Schulen angekündigt. Eine rechtlich bindende Weisung durch das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW steht noch aus.
Oberbergischer Kreis. Das Gesundheitsamt stellt ganzen Gruppen nur noch mittels Allgemeinverfügung unter Quarantäne, wenn es sich um ein Ausbruchsgeschehen handelt - also dann, wenn es mindestens zwei zusammenhängende Fälle gibt. Bei Einzelfällen werden aktuell in der Regel ausschließlich die Sitznachbarinnen und Sitznachbarn als enge Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt.
Mit seinem Vorgehen zur Quarantäneanordnung folgt das Gesundheitsamt der aktuellen Rechtslage und den fachlichen Leitlinien des Robert Koch Instituts. Weitere Lockerungen für die Quarantäneregelungen an Schulen greifen derzeit noch nicht. Die gestrige Schulmail zum "Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung" des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist für die Arbeit der Gesundheitsämter nicht rechtlich bindend. Ein entsprechender Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen bleibt abzuwarten. Auf dieses Vorgehen weist auch der Landkreistag Nordrhein-Westfalen hin.
"Bindend für unsere Arbeit sind die Weisungen des MAGS. Wenn das zuständige Ministerium ebenfalls Lockerungen für die Quarantäne an Schulen anordnet, werden wir diese umsetzen", sagt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises. Es ist davon auszugehen, dass die durch das Schulministerium angekündigten Lockerungen durch das Gesundheitsministerium aufgegriffen werden und in der kommende Woche Anwendung finden. Dann würde eine Quarantäne im schulischen Bereich voraussichtlich nur noch für positiv getestete Personen angeordnet. Die Sitznachbarinnen und Sitznachbarn müssten dann nicht mehr in Quarantäne. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden würde dann nur noch in sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen. Abzuwarten bleibt auch, welche Rahmenbedingungen das MAGS für die in der Schulmail angekündigte "Freitestung" festlegt.
Der Oberbergische Kreis berichtet wieder, wenn das Verfahren zur Quarantäne an oberbergischen Schulen aufgrund einer veränderten Erlasslage umgestellt wird.
Letzte Änderung: 10. September 2021