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22.12.2021: Regelungen und Schutzmaßnahmen bei Gottesdiensten im Oberbergischen Kreis
Oberbergischer Kreis rät Geimpften und Genesenen sich vor der Teilnahme an Gottesdiensten zu testen
Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis verlängert im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab Donnerstag, 23.12.2021, Schutzmaßnahmen für die Ausübung von und Teilnahme an Religionsveranstaltungen. Es gilt daher auch für die Weihnachtsgottesdienste und bis einschließlich zum 12.01.2022 die sog. 3G-Regelung und eine grundsätzliche Maskenpflicht für eine Teilnahme an Gottesdiensten. In Folge dessen darf nur teilnehmen, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Auch geimpften und genesenen Personen empfiehlt der Oberbergische Kreis, sich vor der Teilnahme an den bevorstehenden Weihnachtsgottesdiensten zu testen.
Während des Gottesdienstes müssen die Teilnehmenden mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) tragen. Die Maskenpflicht besteht grundsätzlich für alle teilnehmenden Personen unabhängig eines Mindestabstandes auch an festen Steh- oder Sitzplätzen, beim Gemeindegesang sowie auf den zu den Versammlungsstätten zugehörigen Außenbereichen (Kirchenvorplätzen etc.). Während des Gottesdienstes dürfen lediglich Vortragende für die Dauer des Vortrags die Maske abnehmen, sofern das Tragen einer Maske während des Vortrages eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt oder der Vortrag durch das Tragen einer Maske unmöglich gemacht wird. In einem solchen Fall muss allerdings ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht vortragenden Personen eingehalten werden.
„Die Ausnahme gilt beispielsweise für Zelebranten, Lektoren, Teilnehmende an Krippenspielen oder Chorgesang bzw. Blasmusikanten. Wir sind damit den Interessen der Vertreter der Kirchen entgegengekommen, um beispielsweise Auftritte von Posaunenchören in den Gottesdiensten zu ermöglichen", sagt Kreisdirektor Klaus Grootens.
Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises zur Durchführung von Gottesdiensten wird im Laufe des Tages auf veröffentlicht (www.obk.de/corona-av).
Weitere Details – z.B. in Hinblick auf Gottesdienste im Freien - sind in der Verfügung nachzulesen.
Entsprechend den Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW gelten Schülerinnen und Schüler im Oberbergischen Kreis bis einschließlich zum 26.12.2021 als getestet. Die Teilnahme an einem Bürgertest ist mit Blick auf die landesrechtlichen Regelungen und die Regelungen des Kreises also nicht erforderlich. „Es steht aber im Ermessen der jeweiligen Kirchengemeinden, auf Basis ihres Hausrechts noch strengere Anforderungen an die Teilnahme an Gottesdiensten zu stellen“ so der Kreisdirektor. „Mir ist bekannt, dass einzelne Kirchengemeinden hiervon Gebrauch machen“.
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Letzte Änderung: 22. Dezember 2021