12.01.2022: Führerscheinumtausch

Der Oberbergische Kreis weist erneut auf die für den laufenden Führerscheinumtausch maßgeblichen Regelungen hin.

Oberbergischer Kreis. Nach einer EU-Richtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Dies gilt für alle Papierführerscheine (grau oder rosa) sowie für Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind.
In Deutschland soll der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahrgängen bzw. dem Jahr der Ausstellung des Führerscheins erfolgen. Wann der bisherige Führerschein ungültig wird und zuvor umgetauscht werden muss, ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen, die auch unter www.obk.de/eu-fuehrerschein zu finden sind:

Papierführerscheine: Fristen für den Umtausch

Haben Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum:

Geburtsjahr

  • vor 1953: Umtauschfrist gilt bis 19.01.2033
  • von 1953 - 1958: Umtauschfrist bis 19.01.2022
  • von 1959 - 1964: Umtauschfrist bis 19.01.2023
  • von 1965 - 1970: Umtauschfrist bis 19.01.2024
  • ab 1971: Umtauschfrist bis 19.01.2025
     

Führerscheine im Scheckkartenformat: Fristen für den Umtausch

Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab:

Ausstellungsjahr:

  • vor 1999 - 2001: Umtauschfrist gilt bis 19.01.2026
  • vor 2002 - 2004: Umtauschfrist gilt bis 19.01.2027
  • vor 2005 - 2007: Umtauschfrist gilt bis 19.01.2028
  • 2008: Umtauschfrist bis 19.01.2029
  • 2009: Umtauschfrist bis 19.01.2030
  • 2010: Umtauschfrist bis 19.01.2031
  • 2011: Umtauschfrist bis 19.01.2032
  • 2012 - 18.01.2013: Umtauschfrist bis 19.01.2033

Aktuell und noch bis zum 19. Januar 2022 müssen also alle diejenigen Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch einen alten unbefristet ausgestellten Papierführerschein besitzen, diesen in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Hierzu muss die Führerscheinstelle des Oberbergischen Kreises im Rahmen eines zuvor unter termine.obk.de online vereinbarten Termins im Straßenverkehrsamt, Gummersbacher Str. 41A, 51645 Gummersbach-Niederseßmar, aufgesucht werden.
Noch einfacher: Die Bewohner von Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth und demnächst auch Marienheide können den Führerscheinumtausch auch in den Bürgerbüros des jeweiligen Wohnortes beantragen.

Alle nach dem 18.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind bereits befristet und müssen bis zum auf dem Führerschein vermerkten Gültigkeitsdatum (15 Jahre nach Ausstellungsdatum) durch einen neuen ersetzt werden. Ausnahme: Inhaber der C- und D-Klassen, bei denen auf der Führerscheinrückseite in Spalte 11 ein Befristungsdatum eingetragen ist, müssen gegebenenfalls zwischenzeitlich noch eine Verlängerung für diese speziellen Klassen beantragen.

Die Führerscheinstelle weist darauf hin, dass (wie in bundesweit allen Fahrerlaubnisbehörden) aufgrund des Pflichtumtauschs eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Terminen besteht, sodass Termine zum Teil nur mehrere Wochen im Voraus zur Verfügung stehen.
Fahrerlaubnisinhaberinnen und –inhaber, die bis zum 19.01.2022 ihren Führerschein umtauschen müssen, sich aber noch nicht darum gekümmert haben, wird es also nicht mehr gelingen, die Frist einzuhalten. Auf diese kommt im Falle einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 10 € zu.
Die kommunalen Spitzenverbände haben die zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene gebeten, bundeseinheitlich die Erhebung des Verwarngeldes bis Ende des Jahres auszusetzen. Eine diesbezügliche Entscheidung steht allerdings noch aus.

Die nächste relevante Umtauschfrist gilt dann für diejenigen Inhaberinnen und -Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 umtauschen müssen.

Auf die nachfolgend anstehenden Pflichtumtauschfristen wird immer wieder aktuell rechtzeitig hingewiesen.

Führerscheinumtausch in Zahlen:

Bundesweit wird davon ausgegangen, dass insgesamt bis 2033 rund 43 Mio. Führerscheine umgetauscht werden müssen, d.h. etwa halb so viele wie es Einwohner gibt.

Übertragen auf den Oberbergischen Kreis wäre damit von ca. 135.000 Führerscheinen verteilt auf die 12 Laufjahre der Umtauschaktion auszugehen, was pauschal gerechnet etwa 11.000 Umtausche jährlich ausmacht. Da die KfZ-Dichte in ländlichen Regionen in der Regel höher ist als in städtischen wird eher mit noch mehr Anträgen zu rechnen sein.

Coronabedingt ist die Umtauschaktion im Oberbergischen Kreis erst in den Sommermonaten langsam angelaufen. Trotzdem sind bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt seit August bereits rund 5200 Anträge gestellt worden, gut die Hälfte in Terminen vor Ort. Alle anderen Anträge konnten dank der Unterstützung der Städte und Gemeinden in den Bürgerbüros entgegengenommen und zur Bearbeitung an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden.

 



Letzte Änderung: 12. Januar 2022