28.01.2022: Oberbergischer Kreis informiert über Fördermittel für die Dörfer

Neue Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für Dorfgemeinschaften im Oberbergischen Kreis

Oberbergischer Kreis. Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat im vergangenen Jahr 100.000 Euro an Sachmitteln für die Dorfentwicklung im Kreisgebiet bewilligt. Hiermit möchten Politik und Verwaltung das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den 1.440 Dörfern und Siedlungsgemeinschaften im Oberbergischen Kreis wertschätzen. Mit der „Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer“ stellt der Oberbergische Kreis im Jahr 2022 zur Verteilung der Sachmittel eine neue Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für Dorfgemeinschaften und Dorfvereine bereit. Die Förderung erfolgt über den Dorfservice Oberberg des Oberbergischen Kreises.

„Die Dorfgemeinschaften leisten einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Ausbau der lebenswerten Bedingungen im ländlich geprägten Kreisgebiet. Mit der neuen 'Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer' soll es den Dorfgemeinschaften ermöglicht werden, Vorhaben und Projekte umzusetzen, für die bisher die finanziellen Mittel fehlten“, erläutert Frank Herhaus, Planungsdezernent des Oberbergischen Kreises.

Für die Dorfgemeinschaften und eingetragenen Dorfvereine besteht damit die Gelegenheit für eine einmalige finanzielle Unterstützung der eigenen Pläne und Ideen. Voraussetzung ist, dass die geplanten Vorhaben in einem Dorf auf dem Gebiet des Oberbergischen Kreises umgesetzt werden. Sofern gewünscht, unterstützt der Dorfservice Oberberg bei der Umsetzung der Vorhaben.

In zwei Antragszeiträumen stehen jeweils 50.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Im ersten Antragszeitraum können sich Dorfgemeinschaften oder Dorfvereine bis zum 28.02.2022 bewerben. Im zweiten Antragszeitraum sind Bewerbungen bis zum 30.04.2022 möglich. Die Anträge auf eine mögliche Förderung müssen schriftlich beim Oberbergischen Kreis eingehen
:

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach

Alle bewilligten Vorhaben erhalten vom Oberbergischen Kreis eine Förderung in Höhe von 80% der Gesamtkosten. Da eine möglichst hohe Anzahl an Projekten unterstützt werden soll, dürfen die Gesamtausgaben eines geplanten Projektes nicht mehr als 10.000 Euro und sollten mindestens 500 Euro betragen. Nach der Bewilligung müssen die geplanten Vorhaben bis zum 31.12.2022 erfolgreich umgesetzt werden.

Alle interessierten Dorfgemeinschaften erhalten weitere Informationen zur „Förderrichtlinie Oberbergische Dörfer“ auf der Seite des Oberbergischen Kreises www.obk.de/dorfservice.  

Darüber hinaus stehen die beiden Ansprechpersonen Gabriele May, 02261 88-6132 und Stefan Nickel, 02261 88-6131 beim Dorfservice Oberberg gerne für Nachfragen zur Verfügung.



Letzte Änderung: 28. Januar 2022