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17.02.2022: Zweite Auffrischungsimpfung für bestimmte Personen möglich
Ab sofort können sich gesundheitlich besonders gefährdete Menschen und Beschäftigte in Medizin- und Pflegeeinrichtungen eine zweite Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 geben lassen.
Oberbergischer Kreis. Die Ständige Impfkommission empfiehlt Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus haben, und Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine zweite Auffrischungsimpfung. Das Land Nordrhein-Westfalen gibt den Kreisen und kreisfreien Städten nun mit einem Erlass die Möglichkeit, entsprechende Impfangebote zu ermöglichen.
Die Impfstellen und die Impfmobile des Oberbergischen Kreises bieten entsprechend der STIKO-Empfehlung und dem Landeserlass entsprechend ab sofort für folgende Personengruppen die zweite Auffrischungsimpfung (Vierte Impfung) an:
- Personen ab dem Alter von 70 Jahren.
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
- Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren.
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise zur Bewohnerschaft.
Der Impfausweis und der Personalausweis sollten zur Impfung mitgebracht werden.
Auf www.obk.de/impfen erhalten interessierte, berechtigte Personen Informationen zu den Impfstellen und den Haltestellen des Impfmobils.
Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung. Die Impfungen erfolgen mit den verfügbaren mRNA-Impfstoffen. Entsprechend der STIKO-Empfehlung soll der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung für die Personengruppen unter Nr. 1 bis 3 mindestens drei Monate betragen. Für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beträgt der Abstand mindestens sechs Monate, da die STIKO davon ausgeht, dass bei immungesunden Personen ein längerer Impfabstand den Langzeitschutz erhöht.
In den Pflegeeinrichtungen erfolgen die aufsuchenden Impfangebote durch die niedergelassene Ärzteschaft. Die Koordinierende COVID-Impfeinheiten (KoCI) des Kreises wird die Einrichtungen hierbei unterstützen und bei Bedarf mobile Impfteams beauftragen.
Letzte Änderung: 17. Februar 2022