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04.04.2022: Kliniken verlängern ihre Schutzmaßnahmen
Die Kliniken und Rehakliniken im Oberbergischen Kreis halten die jeweils bestehenden Schutzmaßnahmen bis auf Weiteres aufrecht. Kreisverwaltung behält bestehende Besuchsregeln ebenfalls bei.
Oberbergischer Kreis. Nach einem weiteren Austausch von Landrat Jochen Hagt und Kreisdirektor Klaus Grootens mit den ärztlichen Direktorinnen und Direktoren sowie Geschäftsführungen der Kliniken und Rehakliniken im Oberbergischen Kreis steht fest:
„Die Beteiligten sind sich einig, dass die in den Häusern jeweils aktuell bestehenden Maßnahmen zum Schutze von Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden der Einrichtungen weiter aufrechterhalten werden. Für den Bereich der Kliniken diene die Maßnahme in erster Linie dem Schutz der Patientinnen und Patienten“, berichtet Landrat Jochen Hagt nach dem digitalen Austausch. Kreisdirektor Klaus Grootens erklärt: „Nach wie vor hat der Schutz der vulnerablen Gruppen, die besonders gefährdet für einen schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf sind, hohe Priorität für alle Beteiligten.“
„Hinzu kommt, dass aktuell viele Mitarbeitende in den Kliniken mit dem Coronavirus infiziert und von Quarantänen betroffen sind. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten werde dadurch aktuell massiv erschwert. In Folge dessen zeigten sich die Teilnehmenden der Videokonferenz mit Blick auf die sich bundesweit abzeichnenden weiteren Lockerungen in vielen Bereichen besorgt“ so der Landrat. Sofern Kliniken bisher für Besucherinnen und Besucher beispielsweise einen Antigenschnelltest, eine FFP2-Maskenpflicht oder sogar ein Besuchs- oder Betretungsverbot vorschrieben, werden diese Maßnahmen bis auf Weiteres verlängert. Die Kliniken informieren u. a. auf ihren Internetseiten über die jeweiligen Vorgaben.
Regelungen für die Dienstgebäude der Kreisverwaltung
Der Oberbergische Kreis behält seine Vorgaben für Besucherinnen und Besucher der Dienstgebäude ebenfalls unverändert bei (www.obk.de/besuchsregeln). Es gilt die 3G-Regelung. Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Beim Zutritt ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Darüber hinaus gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske (FFP2 oder FFP3 ohne Ventil).
Die Dienststellen der Kreisverwaltung sind nur nach telefonischer Voranmeldung persönlich erreichbar. Neben den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen, die im Bürger-Service-Portal der Kreisverwaltung unter www.obk.de/anliegen abrufbar sind, ist die Kreisverwaltung für allgemeine Anliegen unter 02261 88-0 (Telefonzentrale) oder die entsprechende Dienststelle telefonisch erreichbar.
Freiwillig weiter Maske tragen
Die angekündigten Lockerungen auf Bundes- und Landesebene sehen auch in einigen öffentlichen Bereichen den Wegfall der Maskenpflicht vor. Die angepasste Corona-Schutzverordnung NRW steht aktuell noch aus. Fest steht aber bereits, dass ab Montag (04. April 2022) die Maskenpflicht in Schulen entfällt. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern aufgrund des hohen Infektionsgeschehens auch weiterhin in Bereichen mit größeren Menschenansammlungen – insbesondere in Innenräumen - freiwillig Maske zu tragen. Das wird auch von den Fachgesellschaften empfohlen. „Die Maske ist auch weiterhin ein sehr gutes Mittel, um das Ansteckungsrisiko zu reduzieren“, sagt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises.
Letzte Änderung: 4. April 2022