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06.04.2022: Achtung Abzocke!
Augen auf beim Autokauf
Oberbergischer Kreis. Eine junge Frau spricht beim Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises vor. Sie möchte ihr neu erworbenes Fahrzeug zulassen für das sie ihre gesamten Ersparnisse „zusammengekratzt“ hat, wie sie selbst berichtet. Sie sitzt im Wartebereich und vermutet nichts Schlimmes als sie aufgerufen und damit konfrontiert wird, dass das Fahrzeug welches sie zulassen möchte als gestohlen gemeldet wurde. Ihr wird mitgeteilt, dass die Polizei in Kürze beim Straßenverkehrsamt eintreffen wird.
Für die junge Frau bricht eine Welt zusammen.
Das ist der zweite Fall dieser Art beim Straßenverkehrsamt Gummersbach innerhalb weniger Wochen.
Um Sie, liebe Leser, vor derartigen Betrugsmaschen zu schützen, möchte das Straßenverkehrsamt Ihnen einige Informationen und Empfehlungen zum Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges mit auf den Weg geben.
Beide Fahrzeuge wurden über diverse Internetportale zum Verkauf von Privatpersonen angeboten. Die Verkäufer trafen sich mit den Käufern an öffentlichen Orten, nie an der angeblichen Wohnanschrift des Verkäufers. Lassen Sie sich beim Kauf den Personalausweis des Verkäufers zeigen, bestenfalls fotografieren Sie diesen oder lassen sich eine Ablichtung aushändigen. Bei den dazugehörigen Zulassungsdokumenten handelte es sich in beiden Fällen um Fälschungen. Prüfen sie die Zulassungsdokumente auf Auffälligkeiten im Schriftbild, kontrollieren Sie den Namen der ausstellenden Behörde und das dazugehörige Dienstsiegel. Des Weiteren empfiehlt es sich die angegebenen Halterdaten mit denen im Personalausweis des Verkäufers, sofern dieser der letzte eingetragene Halter war, abzugleichen. Sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, empfiehlt es sich auch die Plaketten auf den Kennzeichenschildern genau in Augenschein zu nehmen da auch diese gefälscht sein könnten. Leicht ablösbare oder „unrunde“ Plaketten können auf eine Fälschung hinweisen. Vergleichen Sie das Aussehen sowie die fühlbare Beschaffenheit der Plaketten ggf. mit denen von einem anderen Fahrzeug. Misstrauisch sollten Sie ebenfalls werden, wenn Ihnen der Zweitschlüssel oder andere zum Fahrzeug dazugehörige Gegenstände oder Dokumente unter fadenscheinigen Begründungen beim Verkauf nicht ausgehändigt werden.
Im Internet finden Sie verschiedene Seiten auf denen Sie die Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges abfragen können (z.B. VIN-INFO, autodna.de). Dort erhalten Sie neben technischen Daten ggf. auch die Auskunft ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zur Verfügung.
Letzte Änderung: 6. April 2022