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27.05.2022: Oberbergischer Kreis lädt ukrainische Flüchtlinge zur Registrierung ein
Ausländerbehörde schreibt Flüchtlinge aufgrund bundesrechtlicher Regelung an
Oberbergischer Kreis. Mit einem Einladungsschreiben in deutscher und ukrainischer Sprache fordert der Oberbergische Kreis Flüchtlinge aus der Ukraine auf, sich registrieren zu lassen. Aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen ist eine persönliche Vorsprache zur ausländerrechtlichen Registrierung erforderlich, da diese bei der Einreise in das Bundesgebiet nicht erfolgt ist. Auch Flüchtlinge, die bereits bei der Ausländerbehörde vorgesprochen haben, sind gefordert, sich registrieren zu lassen.
Der Oberbergische Kreis richtet vom 7. Juni bis 19. Juni 2022 im Einkaufszentrum Bergischer Hof (neben dem Impfzentrum) eine entsprechende Registrierungsstelle ein. Mitarbeitende des Kreisordnungsamtes werden durchgängig, auch feiertags und am Wochenende, von 8:00 bis 20:00 Uhr die ausländerrechtlichen Registrierungen vornehmen. Das Anschreiben klärt darüber auf, dass ein Identitätsdokument (Heimatpass, ID-Karte oder Ähnliches), der elektronische Aufenthaltstitel (falls bereits vorhanden) und das Einladungsschreiben mitzubringen sind.
Geflüchtete aus der Ukraine müssen sich registrieren lassen, bevor sie Sozialleistungen erhalten.
Durch die großzügige Erweiterung der Öffnungszeiten der Ausländerbehörde (u.a. auch samstags) konnten bislang schon über 2.500 Termine vereinbart und anschließend Aufenthaltserlaubnisse zur Produktion bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden.
„Wir sind dankbar, dass wir mit Hilfe des Landes nunmehr im Rahmen dieser Registrierungsaktion die notwendigen erkennungsdienstlichen Behandlungen nachholen können. Selbstverständlich werden wir bei den Personen, für die bislang noch keine Aufenthaltserlaubnis bestellt werden konnten, beim Registrierungstermin auch alle weiteren notwendigen Formalitäten hierfür erledigen, um so zumindest die Anzahl der weiteren Vorsprachen in der Ausländerbehörde zu reduzieren“, sagt die Ordnungsdezernentin des Oberbergischen Kreises Birgit Hähn.
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind bereits mehr als 3.200 ukrainische Flüchtlinge im Oberbergischen Kreis angekommen und haben sich hier angemeldet. Die Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreises erteilt jedem Einzelnen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Regelungen der EU-weit verabschiedeten Massenzustrom-Richtlinie und den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes.
Letzte Änderung: 27. Mai 2022