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31.10.2022: Geflügelpest: Ausbruch in einer Geflügelhaltung in Reichshof
Der Oberbergische Kreis informiert auf www.obk.de/gefluegelpest
Oberbergischer Kreis. Nachdem am Freitag (28.10.2022) in einer Geflügelhaltung in Reichshof der Verdacht auf Geflügelpest festgestellt wurde, hat nun das Friedrich-Löffler-Institut das hochansteckende Influenzavirus H5N1 nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der sogenannten Geflügelpest amtlich festgestellt. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine gemischte Haltung mit Hühnern, Fasanen, Enten und Ziervögeln. Die Tiere des Bestandes zeigten keine Krankheitssymptome. Allerdings wurde in allen untersuchten Enten hochgradig ansteckendes Geflügelpestvirus nachgewiesen. Alle Tiere des Bestandes mussten am Samstag (29.10.2022) getötet werden.
Der Oberbergische Kreis hat eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet
Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. Die Geflügelhaltungen, die in den letzten Wochen Geflügel von dem Ausbruchsbestand gekauft und eingestallt haben, tragen als Kontaktbetriebe ein besonders hohes Risiko. In diesen Betrieben wird alles Geflügel von Tierärzten des Veterinäramtes eingehend untersucht und beprobt. Eine Schutzzone und eine Überwachungszone wurden eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten. Die Betriebe unterliegen der amtlichen Beobachtung und es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten, Eier dürfen aus den Betrieben grundsätzlich nicht verbracht werden, Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall durch das Veterinäramt erteilt werden.
Sicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter im Oberbergischen Kreis
Grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen sind von jedem Geflügelhalter einzuhalten. So sind Ställe und sonstige Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern und dürfen von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung betreten werden, die nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt wird. Jeder Geflügelhalter muss eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorhalten.
Verlaufen die Untersuchungen negativ, können die Maßnahmen in der Schutzzone nach 21 Tagen gelockert und nach 30 Tagen in beiden Zonen wieder aufgehoben werden.
Sperrzonen
Die in den Sperrzonen angeordneten Schutzmaßnahmen können auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/gefluegelpest eingesehen werden. Dort ist auch eine interaktive Karte hinterlegt, in der die Ausmaße der Sperrzonen dargestellt ist.
In Nordrhein-Westfalen sind aktuell 11 Geflügelpestausbrüche in Geflügelbetrieben im Rhein-Sieg-Kreis, in Siegen-Wittgenstein, Wesel und in Westfalen aufgetreten. In Ostwestfalen besteht als Schutzmaßnahme gegen den Eintrag des Virus eine großflächige Stallpflicht für alle empfänglichen Vögel. Sollten im Oberbergischen Kreis weitere Fälle auftreten, droht auch hier eine kreisweite Stallpflicht.
Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihr natürliches Reservoir in wildlebenden Wasservögeln hat. Auch wenn die Geflügelpestviren wie die menschlichen Grippeerreger zu den Influenzaviren gehören, besteht keine direkte Gefahr für die Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest. Es gibt bisher keine Hinweise, dass die zurzeit in Deutschland kursierenden Geflügelpestviren für den Menschen ansteckend sind.
Weitere Schutzmaßnahmen
Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises appelliert an die Geflügelhalter auch außerhalb der Sperrzonen, ihre Geflügelbestände vor einem möglichen Erregereintrag bestmöglich zu schützen. Wer kann, sollte seine Tiere jetzt schon aufstallen oder das Gehege von oben abdecken und an den Seiten mit Netzen oder engmaschigem Draht versehen, so dass kein Virus über den Kot oder Wildvögel in das Gehege gelangen kann. Futter und Wasser darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen angeboten werden. Bei erhöhten Tierverlusten ist der Tierarzt hinzuzuziehen, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären.
Ausführliche Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/gefluegelpest
Geflügelhaltungen müssen dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Ist dies bisher nicht geschehen, sollte die Meldung auch bei Hobbyhaltungen schnellstens nachgeholt werden.
Das Veterinäramt richtet aktuell ein Servicetelefon für Geflügelhalter in den betroffenen Zonen ein. Unter der Telefonnummer 02261 88-3888 beantworten Fachleute zu den üblichen Servicezeiten Fragen zur Geflügelpest:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Der Oberbergische Kreis hat eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel veröffentlicht, die über www.obk.de/gefluegelpest abrufbar ist.
Letzte Änderung: 31. Oktober 2022