21.06.2023: Unseriöse Stein- und Dachreinigungsfirmen

Oberbergischer Kreis warnt vor unseriösen Stein- und Dachreinigungsfirmen

Oberbergischer Kreis. Aus aktuellem Anlass warnt das Kreisordnungsamt des Oberbergischen Kreises vor unseriösen Firmen, die auf Flyern und in großflächigen Anzeigen Dienstleistungen u.a. im Bereich Stein-, Pflaster- und Dachreinigung, Garten- und Landschaftsbau, Fassadenreinigung und -anstrich anbieten. In ihrer Werbung erwecken sie den Eindruck, dass es sich um Fachfirmen mit langjähriger Erfahrung handelt, wobei zum Teil noch nicht einmal ein Gewerbe angemeldet ist. Auch die in den Anzeigen genannte Betriebsstätte ist nicht existent. Es wird dann vor Ort beim ersten Termin stets Vorkasse und Barzahlung verlangt. Auf eine Rechnung wartet man vergeblich. Eine händisch ausgefüllte Auftragsbestätigung ist der einzige Beleg, den die Kunden in Händen halten. Im aktuellen Fall sind zwei Hauseigentümer aus Lindlar und Gummersbach an eine Firma geraten, die angeblich ihren Sitz in Wiehl haben soll. Dort ist die Firma jedoch weder bekannt, noch ist ein Gewerbe angemeldet. Erst nach Erteilung des Auftrages kamen den Hauseigentümern Zweifel an der Seriosität der Firmen und man schaltete das Kreisordnungsamt ein, welches dann ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit eingeleitet hat. Die Arbeiter kommen mit nicht beschrifteten Transportern mit Kölner Kennzeichen und bestehen vehement auf Barzahlung. Eine Banküberweisung wird nicht akzeptiert.

Eine solche Vorgehenswese ist bei einer seriösen Fachfirma undenkbar. Diese würde dem Eigentümer ein Angebot unterbreiten und nach Durchführung der Arbeiten wird eine Rechnung, die man in der Regel durch Banküberweisung begleichen kann, ausgestellt. Das Kreisordnungsamt empfiehlt dringend, sich vor Erteilung eines entsprechenden Auftrages zur eigenen Sicherheit die Gewerbemeldung, Reisegewerbe- oder Handwerkskarte vorzeigen zu lassen oder sich beim Gewerbeamt des Firmensitzes nach der Firma zu erkundigen. In diesem Zusammenhang macht das Kreisordnungsamt auch darauf aufmerksam, dass bei Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung auch gegen den Auftraggeber ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.    

Für Rückfragen bzw. Hinweise bezüglich dieser dubiosen Stein- und Dachreinigungsfirmen stehen Ihnen sowohl das Kreisordnungsamt unter der Telefonnummer 02261 88-3209 als auch die jeweiligen örtlichen Gewerbe- bzw.  Ordnungsämter zur Verfügung.

 



Letzte Änderung: 21. Juni 2023