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31.08.2023: Bedeutende Neuerung im Bereich der Fahrzeugzulassung
i-Kfz Stufe 4 - internetbasiertes Zulassungsverfahren und neue Gebührenordnung bei Fahrzeugzulassung ab 1. September 2023.
Oberbergischer Kreis. Ab dem 1. September 2023 tritt eine bedeutende Neuerung im Bereich der Fahrzeugzulassung in Kraft.
Bislang konnten mit IKFZ Stufe 3 nur natürliche Personen Fahrzeuge online zulassen. Mit der neuen Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) wird diese Möglichkeit nun auch für juristische Personen eingeführt. Dies gilt sowohl für die Zulassung auf das eigene Unternehmen als auch für die Beantragung besonderer Kennzeichen wie Oldtimer, Saisonkennzeichen oder E-Kennzeichen. Die Online-Zulassung für juristische Personen erfolgt in zwei Varianten:
- Das Unternehmen kann ein Fahrzeug online auf sich selbst zulassen, ähnlich dem Verfahren für natürliche Personen.
- Wer im Auftrag Dritter handelt, um eine Zulassung zu beantragen, muss sich über die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrieren lassen.
Über die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt können juristische Personen sowohl Fahrzeuge für sich selbst, als auch im Rahmen einer Bevollmächtigung für Dritte (Privatkunden) zulassen.
Alle Informationen zum Thema Großkundenschnittstelle erhalten Sie ausschließlich über das KBA und nicht bei der Zulassungsstelle.
Eine besonders positive Neuerung bei IKFZ Stufe 4 betrifft die unmittelbare Teilnahme am Straßenverkehr nach erfolgter digitaler Zulassung. Der digitale Zulassungsbescheid ermöglicht es, das Fahrzeug ohne Wartezeit in Betrieb zu nehmen. Hierfür wird nach Abschluss des Online-Antrags ein Zulassungsbescheid sowie ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt. Diese Dokumente müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen werden und sind sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Die Fahrzeugnutzung ist dann für 10 Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich. Die Kennzeichen müssen gemäß DIN-Norm am Fahrzeug befestigt werden. Die eigentlichen Zulassungsbescheinigungen und Plaketten werden per Post von den Zulassungsstellen des jeweiligen Kreises verschickt.
Mit der Einführung der neuen Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) geht auch eine neue Gebührenordnung (GebOst) einher. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde.
Letzte Änderung: 31. August 2023