28.02.2024: Förderung der Solarenergie: Kreis stellt Handlungsleitfaden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor

Ergebnisse des Dialogprozesses mit Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz

Oberbergischer Kreis. Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) sollen künftig einfacher errichtet werden können. Das sieht das neue, vom Bundeskabinett beschlossene Solarpaket 1 vor, wie Landrat Jochen Hagt ausführt: „Angesichts der zahlreichen gesetzlichen Neuerungen auf Bundes- und Landesebene stehen wir im Oberbergischen Kreis vor besonderen Herausforderungen bei der Umsetzung von Vorhaben zu Gewinnung von Solarenergie in unserer Landschaft. Ich danke allen, die sich konstruktiv an der Erarbeitung des Leitfadens beteiligt haben und somit dazu beitragen, das teils erhebliche Konfliktpotenzial zu minimieren.“

Den Städten und Gemeinden obliegt es, die bauplanrechtlichen Voraussetzungen für PV-FFA zu schaffen. Um den Kommunen eine Empfehlung für die Errichtung und den Umgang mit PV-Freiflächenanlagen an die Hand zu geben, hat der Oberbergische Kreis - im Rahmen eines Dialogprozesses - einen Handlungsleitfaden erarbeitet. 

Haben gemeinsam den Handlungsleitfaden zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis vorgestellt (v.l.n.r.): Dietmar Hartmann, Vorstandsmitglied des NABU Kreisverbands Oberberg; Frank Herhaus, Dezernent für Planung, Regionalentwicklung und Umwelt; Jonathan Heyse, Koordinator Erneuerbare Energien OBK; Anne Loth, Bürgermeisterin der Stadt Wipperfürth als Vertreterin der Bürgermeisterkonferenz und Franz Bellinghausen, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Oberberg. (Foto: OBK)
Haben gemeinsam den Handlungsleitfaden zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis vorgestellt (v.l.n.r.): Dietmar Hartmann, Vorstandsmitglied des NABU Kreisverbands Oberberg; Frank Herhaus, Dezernent für Planung, Regionalentwicklung und Umwelt; Jonathan Heyse, Koordinator Erneuerbare Energien OBK; Anne Loth, Bürgermeisterin der Stadt Wipperfürth als Vertreterin der Bürgermeisterkonferenz und Franz Bellinghausen, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Oberberg. (Foto: OBK)

"An dem konstruktiven Austausch", wie Planungsdezernent Frank Herhaus betont, zur Erstellung dieser Arbeitshilfe, waren die oberbergischen Städte und Gemeinden, Vertretende der Landwirtschaft, des Naturschutzes sowie Akteure aus den Bereichen Denkmalschutz, Energieversorgung, Forstwirtschaft, Jagd, Klimaschutz und Tourismus beteiligt.

„Im Rahmen des Dialogprozesses mit zahlreichen Beteiligten war es möglich, das Verständnis für die unterschiedlichen Sichtweisen zu fördern und pragmatische Lösungen für die Umsetzung der in der Planungspraxis zu erarbeiten. So dient der Handlungsleitfaden den Entscheidungsträgern auch als Werkzeugkasten bei den anstehenden Projekten zur Freiflächenphotovoltaik im Kreisgebiet.“, führt Frank Herhaus weiter aus.
Das wurde bei der offiziellen Vorstellung des Handlungsleitfadens jetzt bestätigt: Anne Loth, Bürgermeisterin der Stadt Wipperfürth und Vertreterin der Bürgermeisterkonferenz berichtet, dass die Kommunen eine geeignete Hilfestellung für die anstehenden Entscheidungs- und Planungsprozesse erhalten haben, um damit auch Flächenkonflikte gering zu halten: „Freiflächenanlagen spielen eine zentrale Rolle beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Handlungsleitfaden bietet den Kommunen eine wertvolle Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung.“

Auf die Herausforderung weist auch der Vorsitzende der Kreisbauernschaft Franz Bellinghausen hin: „Fläche ist die wichtigste Produktionsgrundlage für die Erzeugung von Lebensmitteln. Der erstellte Leitfaden zeigt daher auf, dass in Zukunft gewissenhaft mit Land umgegangen werden muss, auch bei der Gewinnung von erneuerbaren Energien.“

Das unterstreicht auch Dietmar Hartmann, Vorstandsmitglied des NABU Kreisverbands Oberberg.  Es sei wichtig bei PV-FFA einen möglichst unkritischen Standort zu wählen und den Arten- und Biotopschutz zu beachten: „Der Ausbau erneuerbarer Energien ist für den dringend notwendigen Klimaschutz auch im Oberbergischen Kreis notwendig. Dabei liegt der Fokus aus Sicht des Naturschutzes aber ebenso auf dem Erhalt ökologisch wertvoller Wiesen und Weiden. Der Erhalt der Biodiversität unserer Landschaft ist mit dem Ausbau erneuerbarer Energien durchaus in Einklang zu bringen.“

Der Handlungsleitfaden sieht daher vor, dass die Errichtung von PV-FFA auf ökologisch gering- und mittelwertigem Acker- und Grünland erfolgen sollte und (Natur-)Schutzgebiete nicht in Betracht kommen. Aus Sicht des Oberbergischen Kreises ist es notwendig, den Flächenverbrauch in der freien Landschaft gering zu halten. Daher sollten Photovoltaikanlagen vorrangig im Siedlungsraum auf Dachflächen, über Parkplätzen oder sonstigen versiegelten Flächen installiert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Vorgehen nicht ausreichen wird, um das bundesweite Ausbauziel von 215 GW bis 2030 zu erreichen. Ein behutsamer Ausbau der Photovoltaik im Freiraum sei daher nicht zu umgehen. Der Handlungsleitfaden basiert auf dem Stand der rechtlichen Regelungen von Januar 2024. Einige Gesetz- und Planungsvorhaben befinden sich noch im Verfahren. Daher ist dieser Leitfaden als Zwischenstand zu betrachten, der kontinuierlich fortgeschrieben werden soll.

 

Die sechs Leitsätze des Handlungsleitfaden:

  • Es wird empfohlen, eine strategische Entscheidung über die Anzahl und Größe der Anlagen zu treffen.
     
  • Es wird empfohlen, auf landwirtschaftlich wertvollen Flächen keine PV-FFA zuzulassen.
     
  • Es wird empfohlen, PV-FFA nur auf ökologisch gering- und mittelwertigem Acker- und Grünland zuzulassen.
     
  • Es wird empfohlen, dass Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb der Gebietsabgrenzung des Bebauungsplans und/oder über vorhandene Ökokonten kompensiert werden.
     
  • Es wird empfohlen, auf Waldflächen grundsätzlich keine PV-Freiflächenanlagen zuzulassen.
     
  • Es wird empfohlen, die Kulturlandschaft des Oberbergischen Kreises als Imagefaktor des Tourismus bei Entscheidungsprozessen einfließen zu lassen.
     

Weitere Informationen auf www.obk.de/pvffa



Letzte Änderung: 28. Februar 2024