22.04.2024: OBERBERG_FAIRsorgt geht weiter

Neueinschreibungen möglich

Oberbergischer Kreis. Nachdem die offizielle Förderphase von OBERBERG_FAIRsorgt zum 31.03.2024 beendet ist, ist es nun durch die Verantwortungsübernahme des Oberbergischen Kreises sowie durch einen Anschlussselektivvertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg bis zum 31.12.2024 gelungen, nicht nur begonnene notwendige Versorgungen weiterzuführen, sondern es können sogar neue Patientinnen und Patienten der AOK Rheinland/Hamburg eingeschrieben werden – und das altersunabhängig. (Im Rahmen der Förderphase des Projektes lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und älter.) Dazu Projektleiterin Dr. Jessica Möltgen: „Uns sind im Projekt immer wieder Versorgungsbedarfe jüngerer Menschen begegnet, sodass wir sehr froh sind, uns jetzt sogar von der Altersgrenze lösen zu können.“

Ärztinnen und Ärzte, die Patientinnen und Patienten der AOK Rheinland/Hamburg behandeln, die im Oberbergischen Kreis leben, akut oder latent pflegebedürftig (dauerhafte medizinische und/oder pflegerische Versorgung aufgrund einer chronischen Erkrankung oder ab Pflegebedürftigkeit) sowie volljährig sind und aktuell eines Care- und/oder Case-Managements bedürfen, können sich ab sofort bei unseren OBERBERG_FAIRsorgt Fallmanagerinnen unter einer der Ihnen bekannten E-Mails und Telefonnummern oder unter fairsorgt@obk.de sowie unter 02291 9071897 melden.

Gesundheitsdezernent Ralf Schmallenbach freut sich den nächsten Schritt auf dem Weg zu einer dauerhaft verbesserten Versorgung im Oberbergischen Kreis gehen zu können: „Es ging und geht uns mit OBERBERG_FAIRsorgt immer um Zuwendung für die Patientinnen und Patienten sowie eine verbesserte Zusammenarbeit über die Sektoren hinweg. Dass wir nun nicht nur unsere erfolgreiche Arbeit fortsetzen können, sondern uns sogar von der Altersgrenze lösen, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“ Dieser Weg wird aktuell nur mit der AOK Rheinland/Hamburg beschritten, jedoch sind die projektverantwortlichen bereits mit weiteren Krankenkassen im Gespräch.

Eine solche Überführung eines Innovationsfondprojektes ist absolut nicht selbstverständlich und kann als Meilenstein in der Verbesserung der regionalen Versorgung nach einem Projekt gesehen werden.



Letzte Änderung: 22. April 2024