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18.07.2024: Blauzungenkrankheit
Fälle von Blauzungenkrankheit jetzt auch im Oberbergischen Kreis
Oberbergischer Kreis. Nachdem die Blauzungenkrankheit letztes Jahr in den Niederlanden festgestellt wurde und dort für massive Ausbrüchen gesorgt hat, hat diese Tierkrankheit jetzt auch das Oberbergischen Kreis erreicht. Bislang handelt es sich um acht erkrankte Schafe sowie um neun erkrankte Rinder im Kreisgebiet.
Bei den betroffenen Tieren wurde die Infektion mit dem Bluetongue-Virus vom Serotyp3 (BTV 3) nachgewiesen. Empfänglich für das Virus sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden. Die Blauzungenkrankheit wird nicht von Tier zu Tier, sondern von infizierten Stechmücken sogenannte Gnitzen, auf Wiederkäuer übertragen. Die aktuelle Witterung begünstigt die Aktivität der Stechmücken.
Bei Rindern verursacht das Virus häufig nur milde Symptome; Schafe zeigen meist deutliche Krankheitssymptome wie Fieber, Apathie, Speicheln, geschwollene Schleimhäute sowie Läsionen an den Klauen, welche auch zu Lahmheiten führen können. Schwere Verläufe mit Todesfällen werden vor allem in Schafbeständen beobachtet.
Für Menschen besteht keine Gefahr und der Verzehr von Fleisch-und Milchprodukten ist unbedenklich.
Tierhalter und Tierhalterinnen werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten.
Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig.
„Alle Halter von empfänglichen Tieren, insbesondere Rinder, Schafen und Ziegen sollten ihre Tiere genau beobachten und bei Krankheitssymptomen die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, den Hoftierarzt zur Abklärung hinzuziehen. Der Hoftierarzt zeigt nach der Untersuchung der Tiere den Verdacht auf die Blauzungenkrankheit beim Veterinäramt des Oberbergischen Kreises an. Zur Abklärung werden Blutproben entnommen und im Landeslabor untersucht“, so Monika Meyer-Schoppmann, Leiterin des Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Für Verdachtsmeldungen sowie Fragen ist das Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises unter der folgenden E-Mail Adresse amt39@obk.de oder unter der Rufnummer 02261 88-3903 zu kontaktieren.
Zur Vorbeugung einer Infektion rät das Veterinäramt die empfänglichen Tierarten mit Abwehrmitteln gegen Stechmücken zu behandeln.
Für den aktuell vorgefundenen Virustyp steht ein Impfstoff zur Verfügung. Zwecks Impfung der Tiere müssen sich die Tierhalter mit ihrer Hoftierpraxis in Verbindung setzten.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis auf die Verpflichtung zur Anmeldung der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse in Münster.
Bei Transporten in andere Bundesländer müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden.
Diese finden sich auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, https://www.lanuv.nrw.de/.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.obk.de/blauzungenkrankheit.
Letzte Änderung: 18. Juli 2024