04.09.2024: Transportkontrollen durchgeführt

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises und die Polizei führten gemeinsame Kontrolle durch.

Oberbergischer Kreis. In Kooperation mit der Polizei des Oberbergischen Kreises hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises eine Transportkontrolle für Lebensmitteltransporter auf der Autobahn A4 durchgeführt. Im Fokus standen alle Fahrzeuge, die eventuell Lebensmittel geladen haben könnten. Von den rund 40 aus dem Verkehr herausgezogenen Fahrzeugen wurden ca. 20 Fahrzeuge vom Kleintransporter bis zum großen LKW mit Anhänger kontrolliert. Neben neun Lebensmitteltransportfahrzeugen mit kleineren Hygienemängeln, die mit einer mündlichen Belehrung geahndet wurden, wies ein Kleintransporter mit einer Kühlung auf dem Dach mehrere Verstöße auf. Den sechs Kollegen des Verkehrsdienstes Gummersbach der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis, die von sieben Beamten der Autobahnstation Bensberg unterstützt wurden, fiel besagter Kleintransporter auf, da die Blattfedern komplett auflagen und somit kein Federweg mehr gegeben war. Der Grund war schnell gefunden. Beim Öffnen der Türen staunten die Kontrolleure nicht schlecht. Der Transporter war bis in die kleinste Ecke mit den unterschiedlichsten Lebensmitteln beladen. Hierunter auch Tiefkühlwaren, die bei mindestens -18 Grad befördert werden müssen. Die verbaute Kühlung hätte jedoch nur unter Normalbedingungen eine Kühlung von +7 Grad erreichen können. Die restliche Ladung, bestehend aus überwiegend importierten Lebensmitteln, war teilweise unzureichend oder gar nicht mit entsprechender Kennzeichnung versehen. Eine Ladungssicherung war nicht vorhanden. Eine begleitete Fahrt zu einer nahgelegenen Waage zeigte eine Überladung von 1,7t bei einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5t an. Die Überladung musste daraufhin vor Ort auf zwei weitere gerufene Transporter verteilt werden, wurde dann versiegelt und zum zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt nach Duisburg überführt, weil dort der Hauptsitz des Unternehmens ist. 

Bei weiteren Fahrzeugen war teilweise die Ladungssicherung unzureichend oder es lagen Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht vor. Die Polizei stellte darüber hinaus bei einem Fahrzeugführer den Führerschein sicher und ließ zwei Blutproben wegen des Verdachts auf BTM entnehmen.

Fehlende Ladungssicherung und unzureichende Deklarierung der Lebensmittel. (Foto: OBK)
Fehlende Ladungssicherung und unzureichende Deklarierung der Lebensmittel. (Foto: OBK)


Letzte Änderung: 2. September 2024