09.03.2026: Nachweis der Vogelgrippe bei einer Wildgans

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises informiert.

Oberbergischer Kreis. Im Rahmen des Wildvogelmonitorings wurde eine Wildgans auf das Vogelgrippevirus untersucht. Inzwischen liegt die amtliche Bestätigung vom Friedrich-Löffler-Institut vor, dass das hochpathogene Vogelgrippevirus (H5N1) nachgewiesen wurde.

Die Wildgans wurde an der Bevertalsperre aufgefunden. Da es sich hierbei um einen Wildvogel handelt, werden keine weiteren Bekämpfungsmaßnahmen getroffen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises rät Geflügelhaltern zur Vorsicht.

Handlungshinweise für Geflügelhaltungen:

Für alle Geflügelhaltungen, unabhängig von der Bestandsgröße, werden folgende

Schutzmaßnahmen empfohlen:

• Tränkwasser für Geflügel soll für Wildvögel unzugänglich angeboten werden.

• Die Stallungen und Ausläufe von Geflügel sollten mit separater Stallkleidung und Schuhen betreten werden; an der Schuhunterseite anhaftender Kot kann zu einer Weiterverbreitung beitragen.

• Umfassende Reinigung und Desinfektion vor jeder Einstallung oder nach jeder Ausstallung von Geflügel sowie der Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse).

• Minimierung von direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln sowie Kontakt zu natürlichen Gewässern.

• Geflügel nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind.

• Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahren werden.

• Bei Vorkommen von vermehrten Todesfällen in Geflügelhaltungen ist die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Oberbergischen Kreises umgehend zu informieren.


Handlungshinweise für die Bevölkerung

Einzelne tote Spatzen oder Amseln sind nichts Unnormales. Sie können zum Beispiel an Altersschwäche gestorben sein oder an Parasiten. Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus.

Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Personen, die beim Spaziergang oder im Garten einen toten Singvogel finden, können ihn mit einer Plastiktüte aufnehmen, diese umkrempeln, das Tier damit umwickeln und in der Mülltonne entsorgen.

Wenn man viele tote Vögel an einem Ort oder einzelne oder mehrere tote größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel findet, sollte man diese nicht anfassen, sondern das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises informieren. Diese können dann die Untersuchung auf AI einleiten. Ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist, kann nur im Labor geklärt werden.

Der Kontakt von Haustieren zu toten oder sterbenden Wildvögeln sollte vermieden werden.

Geflügelhaltungen, die noch nicht angemeldet sind - auch Hobbyhaltungen –, sind umgehend bei der Tierseuchenkasse anzumelden und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises mitzuteilen.

Für Meldungen oder weitere Fragen steht Ihnen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter

Telefonnumer:02261 88-3903 oder über die E-Mail-Adresse: amt39@obk.de zur Verfügung



Letzte Änderung: 9. März 2026