29.04.2026: Afghanischer Mehrfachstraftäter aus dem Oberbergischen Kreis abgeschoben

Die Kreisverwaltung informiert.

Oberbergischer Kreis. Am 28. April 2026 hat die Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreises in Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesbehörden sowie den zuständigen Ministerien einen afghanischen Straftäter im Rahmen einer Sammelabschiebung nach Afghanistan abgeschoben.

Der 26-Jährige war im Zuge seines Asylverfahrens der Stadt Hückeswagen zugewiesen worden und war während seines Aufenthalts in Deutschland und Hückeswagen mehr als 50-mal in erheblichem Maße strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zuletzt saß er eine Haftstrafe in der JVA Köln ab; mit Blick auf seine bevorstehende Entlassung aus der Strafhaft hatte er weitere schwere Straftaten angekündigt.

Auf Antrag der Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreises ordnete das zuständige Amtsgericht im Anschluss an die Strafhaft die sog. Abschiebungshaft an, sodass der Betroffene Anfang April unmittelbar nach der Strafhaft einer Unterbringungseinrichtung in Büren überstellt werden konnte. Schließlich wurde er am 28.04.2026 dem Flughafen Leipzig zugeführt und als einer der ersten afghanischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen nach Afghanistan abgeschoben.

Klaus Grootens, Landrat des Oberbergischen Kreises, betont: „Die Durchführung dieser Abschiebung hat erhebliche personelle und organisatorische Ressourcen gebunden. Zahlreiche Abstimmungen mit Bundes- und Landesbehörden waren erforderlich, insbesondere zur Beschaffung von Passersatzpapieren sowie zur Herbeiführung der notwendigen Entscheidungen und Beschlüsse. Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens zeigt jedoch, dass der Rechtsstaat handlungsfähig ist. Es ist gelungen, die bestehende Ausreiseverpflichtung eines wiederholt und erheblich straffällig gewordenen sowie gewaltbereiten Menschen  konsequent durchzusetzen. Gleichzeitig möchte ich aber auch betonen, dass wir bitte immer wieder genau hinschauen: Auf der einen Seite gibt es wenige Personen, die – wie der abgeschobene Straftäter - mit unseren Werten, unserer Verfassung und den Grundlagen unseres Zusammenlebens nichts anfangen können. In diesen Fällen muss der Staat geltendes Recht konsequent umsetzen und alle bestehenden Möglichkeiten nutzen. Auf der anderen Seite ist die große Mehrheit der zugewanderten Menschen sehr gut integriert und leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Dafür verdienen diese Menschen Anerkennung und Respekt.“

Über die Sammelabschiebung am 28.04.2026 wurde sowohl in der ARD-Tagesschau als auch im ZDF-heute-journal berichtet.



Letzte Änderung: 29. April 2026