02.06.2026: Straßenschäden auf der L 339 erfordern vorübergehende Geschwindigkeitsreduzierung

Maßnahmen dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden

Oberbergischer Kreis. Die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises nimmt Bezug auf die Rückmeldungen und Berichterstattungen zu den Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie -kontrollen auf der L 339 zwischen Nümbrecht-Gaderoth und Waldbröl-Bröl.

Zuständig für die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkungen ist in diesem Fall aufgrund von Straßenschäden der Landesbetrieb Straßen.NRW als Straßenbaulastträger in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des Oberbergischen Kreises und der Kreispolizeibehörde. Grund für die Maßnahmen sind erhebliche Schäden an der Fahrbahn, die insbesondere infolge der Witterung in den Wintermonaten entstanden sind. Diese wurden durch die zuständige Straßenmeisterei Waldbröl festgestellt. In enger behördlicher Abstimmung wurden kurzfristig Ausbesserungen vorgenommen und die Geschwindigkeit vorsorglich reduziert.

Die bisherigen Reparaturen können die Schäden nur vorübergehend abmildern. Die Straße ist insgesamt sanierungsbedürftig, wobei sich nicht alle Problembereiche an der Oberfläche erkennen lassen. Durch eindringendes Wasser können jederzeit neue Schäden entstehen, etwa plötzlich auftretende Schlaglöcher.

Vor diesem Hintergrund sollen die Geschwindigkeitsbeschränkungen dazu beitragen, Risiken für Verkehrsteilnehmende und Fahrzeuge zu reduzieren. Ziel ist es, Unfälle und Schäden möglichst zu vermeiden, bis eine umfassende Sanierung der Strecke – geplant für das Jahr 2027 – umgesetzt werden kann.

Die Bezirksregierung Köln hat die Maßnahmen zwischenzeitlich geprüft und wiederholt bestätigt, dass sie rechtlich zulässig und aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig sind. Hierunter fallen auch die Geschwindigkeitskontrollen mittels der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Niederbröl.

Die Kontrollen sollen die Einhaltung der reduzierten Geschwindigkeit unterstützen und damit zur Sicherheit auf der Strecke beitragen. Die Beschilderung entspricht den geltenden Vorgaben und ist für alle Verkehrsteilnehmenden gut erkennbar.

Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Durchführung der Streckensanierung, welche Bedingung für den Wegfall der Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund des Fahrbahnzustandes ist, ist nach Auskunft des Landesbetriebs Straßenbau NRW für das Jahr 2027 geplant.



Letzte Änderung: 2. Juni 2026