24.08.2026: Bauanträge online: Auch der Oberbergischer Kreis stellt auf digitales Verfahren um

Zum 1. September 2026 können Bauanträge in ganz Nordrhein-Westfalen ausschließlich digital eingereicht werden.

Oberbergischer Kreis. Mit der Änderung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) zum 1. September 2026 können Bauanträge in ganz Nordrhein-Westfalen - und damit auch im Oberbergischen Kreis - ausschließlich in digitaler Form eingereicht werden. 

"Bauanträge in Papierform, die ab diesem Zeitpunkt beim Kreis eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden. Der Oberbergische Kreis bittet daher alle Bauherrinnen und Bauherren sowie Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und ihre Anträge ausschließlich digital einzureichen.", sagt Kreisbaudezernent Felix Ammann.
„Mit der digitalen Antragstellung wird das Genehmigungsverfahren einfacher, transparenter und effizienter gestaltet. Ziel ist ein verbesserter Austausch zwischen Antragstellenden, Planenden und Bauaufsichtsbehörde sowie die Reduzierung des papiergebundenen Verwaltungsaufwands.“ 

Die digitale Verfahrensführung bietet zahlreiche Vorteile: 

  • Vereinfachte Kommunikation zwischen allen Beteiligten
  • Wegfall umfangreicher Papierunterlagen
  • Digitale Nachreichung von Dokumenten
  • Verbesserte Transparenz über den Bearbeitungsstand 

Der Oberbergische Kreis bietet für sämtliche Baugenehmigungsverfahren im bauaufsichtlichen Bereich bereits die Möglichkeit an, Anträge digital zu stellen. Neben der Option, sich einen dauerhaften Zugang zur Online-Plattform einrichten zu lassen, besteht auch die Möglichkeit, einzelne Anträge über einen Direktzugang ohne vorherige Registrierung zu stellen. Nähere Informationen erhalten Interessierte auf dem Serviceportal des Oberbergischen Kreises unter dem Stichwort Bauantrag (Online).
Mit der landesweiten gesetzlichen Umstellung wird dieser digitale Verfahrensweg nun verbindlich.

Weiter sieht die neu gefasste Landesbauordnung eine Verfahrensänderung für Bauvorhaben in der Genehmigungsfreistellung vor. Diese bisher bei der Stadt oder Gemeinde gestellten Anträge für bestimmte Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, nimmt das Kreisbauamt ebenfalls digital entgegen und leitet diese an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung weiter. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann dann innerhalb eines Monats entscheiden, ob sie diesen Antrag im Freistellungsverfahren hält oder ihn ins Baugenehmigungsverfahren verweist. Verbleibt der Antrag in der Genehmigungsfreistellung, kann die Bauherrschaft nach einem Monat mit dem Bauvorhaben beginnen.

Aufgrund einer technischen Umstellung ist das Bauportal des Oberbergischen Kreises am 31.08.2026 und am 01.09.2026 voraussichtlich nicht erreichbar. Während dieses Zeitraums können keine Bauanträge oder sonstigen baurechtlichen Anträge über das Portal eingereicht werden. Ab dem 02.09.2026 sollte dies dann wieder möglich sein.
Für weitere Informationen zum Verfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisbauamtes telefonisch unter 02261 88-6502 gerne zur Verfügung. Auch per E-Mail können Fragen gerne an gekos@obk.de gerichtet werden.

Zum 1. September 2026 können Bauanträge in ganz Nordrhein-Westfalen ausschließlich digital eingereicht werden. Auch der Oberbergischer Kreis stellt dann auf digitales Verfahren um. (Foto: OBK)
Zum 1. September 2026 können Bauanträge in ganz Nordrhein-Westfalen ausschließlich digital eingereicht werden. Auch der Oberbergischer Kreis stellt dann auf digitales Verfahren um. (Foto: OBK)


Letzte Änderung: 24. August 2026