Früherkennung von Krankheiten und Behinderungen; Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder

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Vorsorge vor der Geburt

Um eine drohende Behinderung zu verhüten ist die Vorsorge besonders wichtig.

Die Vorsorge beginnt bereits vor Eintritt der Schwangerschaft. Erheblich an Bedeutung zugenommen hat die genetische Beratung. Genetische Beratung wird in begrenztem Umfang von den praktizierenden Ärzten durchgeführt. Auskünfte über genetische Beratungsstellen erteilt das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises.

Die Mutterschaftsvorsorge, das Programm von Vorsorge-Untersuchungen für Schwangere, wird überwiegend durch die praktizierenden Ärzte ausgeführt. Besteht keine Krankenkassenzugehörigkeit und fehlt es an eigenen finanziellen Mitteln, übernimmt das Sozialamt die Kosten.

Röteln-Erkrankungen in der Schwangerschaft können beim Kind schwere Schäden verursachen, insbesondere Augen- und Ohrenschäden bis zur Blind- oder Taubheit und zu Herzfehlern führen.

Für Mädchen vor Eintritt der Geschlechtsreife werden von frei praktizierenden Ärzten, insbesondere Frauenärzten, Impfungen durchgeführt.

Allgemeine Vorsorge

Zu den wichtigsten und wirksamsten Vorsorgemaßnahmen gehören die Schutzimpfungen.

Für einen ausreichenden Impfschutz der von ihm betreuten Personen zu sorgen, ist eine wichtige Aufgabe des Arztes. Dies bedeutet, die Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu beginnen, ohne Verzögerungen durchzuführen und zeitgerecht abzuschließen. Nach der Grundimmunisierung ist bis zum Lebensende ggf. durch regelmäßige Auffrischimpfungen sicherzustellen, dass der notwendige Impfschutz erhalten bleibt und – wenn indiziert – ein Impfschutz gegen weitere Infektionskrankheiten aufgebaut wird. Arztbesuche von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollten dazu genutzt werden, die Impfdokumentation zu überprüfen und im gegebenen Fall den Impfschutz zu vervollständigen.

Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Der Impfkalender umfasst Impfungen zum Schutz vor Diphtherie (D/d), Keuchhusten (aP), Tetanus (T), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B (HB), Kinderlähmung (IPV) sowie gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR), Windpocken, Menigokokken, Pneumokokken im Säuglings- bzw. Kleinkindalter. Darüber hinaus stehen eine Reihe von Auffrisch- und Indikationsimpfungen sowohl für Kinder, als auch für Erwachsene zur Verfügung (z.B. Influenza).

Früherkennung

Die entscheidende Hilfe heißt „Früherkennung“ als Schlüssel zur Eingliederung. In der modernen Medizin spielt die Frühdiagnose eine wichtige Rolle. Jeder sollte die Früherkennung von Behinderungen ernst nehmen. Je eher Krankheiten und Störungen erkannt werden, desto günstiger sind die Aussichten für Besserung und Heilung.

Früherkennungsuntersuchungen

Versicherte Kinder haben bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen, sowie nach Vollendung des zehnten Lebensjahres auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden (§ 26 SGB V).

Vorsorgeuntersuchungen

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sieht vor, dass alle Kinder, die in den Kindergarten aufgenommen werden, ärztlich zu untersuchen sind. Darüber hinaus werden regelmäßige Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 - U11 und J1 + J2) vom Säuglings- bis zum Jugendalter angeboten. Die Einhaltung der Vorsorgeuntersuchungen ist sehr wichtig, um eine optimale Gesundheitsentwicklung jedes einzelnen Kindes zu gewährleisten. Für die nicht eingehaltenen Vorsorgeuntersuchungen besteht seit Oktober 2008 eine Meldepflicht.
Der Gesetzgeber sieht nach dem Jugendschutzgesetz für den schulärztlichen Bereich zurzeit die Untersuchung zweier Jahrgänge vor. Zum einen die Schuleingangsuntersuchung vor der Einschulung und zum anderen die Entlassuntersuchung in der Klasse 9.
Darüber hinaus werden alle Kinder mit einem besonderen schulischen Förderbedarf in Kooperation mit dem Schulamt untersucht.
Bei besonderen Fragestellungen, wie z. B. Aufnahme in einen integrativen Kindergarten, kann eine Untersuchung auch im Kindergartenalter durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Kreisgesundheitsamtes erfolgen.

Maßnahmen zur Früherkennung und Frühförderung

Je früher behinderte Kinder gefördert werden, desto größer sind die Chancen für die Überwindung, den Ausgleich oder die Milderung ihrer Leiden. Die frühkindliche Formbarkeit lässt Korrekturen zu, die im späteren Alter nicht mehr oder nur noch unter ungleich größerem ärztlichem, erzieherischem oder sozialem Aufwand möglich sind. Umfang und Art der Hilfsmöglichkeiten sind für einzelne Behinderungsarten unterschiedlich. Körperbehinderte oder von einer Körperbehinderung bedrohte Säuglinge und Kleinkinder werden z. B. krankengymnastisch behandelt. Gehörlose und Schwerhörige erhalten bereits im Kleinkinderalter Spracherziehung.

Leistungsansprüche ergeben sich u.a. aus den Sozialgesetzbüchern

 
Auskünfte im Bereich Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Behinderung erteilen:

Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises
Am Wiedenhof 1 – 3
51643 Gummersbach
Telefon: 02261/885305

„Haus früher Hilfen“
des Vereins zur Förderung und Betreuung behinderter Kinder Oberbergischer Kreis e.V.

Weiherhofweg 48
51674 Wiehl
Telefon: 02262/69920 

Lebenshilfe Service gGmbH 
Frühförder- und Beratungsstelle
Hindenburgplatz 6
51688 Wipperfürth
Telefon: 02267/8714272
fruehfoerderung.wipperfuerth@t-online.de

Lebenshilfe Oberbergischer Kreis
Rotdornweg 13
51789 Lindlar
Telefon: 02266/901260
heimleitung@lebenshilfe-lindlar.de

Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen
Kompetenzzentrum für blinde Schüler

Meckerstraße 1 - 3
52353 Düren
Telefon: 02421/407820
rsfbl-dueren@lvr.de

Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Gronewaldstraße 1
50931 Köln
Telefon: 0221/4307570
rsfhg-koeln@lvr.de

Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen
Weberstraße 29 - 31
50676 Köln
Telefon: 0221/310810
rfsse-koeln@lvr.de 

Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen
Lärchenweg 23
40599 Düsseldorf
Telefon: 0211/9995774
rsfsh-duesseldorf@lvr.de

Kinderneurologisches Zentrum
Früherkennung, Beratung und Behandlung für behinderte und entwicklungsgestörte Kinder
Gustav-Heinemann-Haus

Waldeburger Ring 46
53119 Bonn
Telefon: 0228/66830
info@ghh-bonn.de

DRK-Kinderklinik
Sozialpädiatrisches Zentrum

Wellersbergstraße 60
57072 Siegen
Telefon: 0271/2345347
spz@drk-kinderklinik.de

St. Elisabeth Hospital
Pädaudiologisches Zentrum

Bleichstraße 15
44787 Bochum
Telefon: 0234/6120
info@klinikum-bochum.de

Kinderkrankenhaus
Sozialpädiatrisches Zentrum

Amsterdamer Straße 59
50735 Köln
Telefon: 0221/89070

Sozialpädiatrisches Zentrum Erftkreis
Kaiserstraße 6
50321 Brühl

Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung e.V.
Maarweg 130
50825 Köln
Telefon: 0221/95425040
kontakt@fruehbehandlung.de

Ev. Krankenhaus
Sozialpädiatrisches Zentrum

Virchowstraße 20
46047 Oberhausen
Telefon: 0208/8812300

Vestische Kinderklinik Datteln
Sozialpädiatrisches Zentrum

Postfach 13 51
45704 Datteln
Telefon: 02363/9750
info@kinderklinik-datteln.de

Sozialpädiatrisches Zentrum
Klinik und Poliklinik für Kinderheilkunde der Universität zu Köln
Gebäude 28
Joseph-Stelzmann-Straße 9
50924 Köln
Telefon: 0221/475900

Sana-Klinikum Remscheid GmbH
Sozialpädiatrisches Zentrum
Burger Straße 211
42859 Remscheid
Telefon 02191/13-4900

Im Internet:
Link: Unter
Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V.
finden Sie eine Adressenliste sämtlicher deutscher „Sozialpädiatrischer Zentren“.           

Pädaudiologische Beratungsstelle Olpe
Bodelschwingstraße13
57462 Olpe
Telefon: 02761/920226
pab-olpe@lwl.org

HNO Universitätskliniken
Pädaudiologisches Zentrum

Kerpener Straße 62
50924 Köln
Telefon: 0221/4784788 (AB)
info@audiologie-koeln.de 

HNO KLinik Bonn
Abt. für Phoniatrie und Pädaudiologie
Universitätsklinikum Bonn
Sigmund-Freund-Straße 25
53105 Bonn
Telefon: 0228/28711280

Das frühgeborene Kind e.V.
(Bundesverband)

Kurhessenstraße 5
60431 Frankfurt/Main
Telefon: 08131/908556

Informationen erteilen auch die Kinderärzte und Krankenkassen.

Für die Kostenübernahme von Maßnahmen zur Früherkennung und Frühförderung ist bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres unabhängig von der Art der Behinderung der örtliche Träger der Sozialhilfe zuständig.
Für seelisch behinderte Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten zu tragen.

 



Letzte Änderung: 5. Mai 2017