- Aktuelles
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren
- Aufsicht für Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Blutspendetermine im Oberbergischen Kreis
- Demenz-Wegweiser
- Gesundheit
- Hospiz, Trauer und Palliativmedizin
- OBERBERG_FAIRsorgt
- Pflege
- Psychosoziale Versorgung
- Selbsthilfe
-
Soziales
- Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung
- Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- EXTRANET Soziales (Kennwortschutz)
- Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
- Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Oberberg Pass
- Psychosoziale Betreuung - PSB
- Ratgeber für Menschen mit Behinderung
- Vorwort
- Personenkreis, Grundbegriffe
- Früherkennung, Frühförderung
- Hilfen für Kinder
- Schulische Förderung
- Berufliche Eingliederung
- Wohnen, Umgebungsgestaltung
- Ambulante Dienste, Einrichtungen
- Freizeitmöglichkeiten
- Fahrdienst
- Auskunft, Beratung
- Hilfe, Zuschüsse, Leistungen
- Ausweise, Nachteilsausgleiche
- Behindertenvereine und -organisationen
- Schwerbehindertenausweise
- Unterhalt nach dem BGB
- Wegweiser für Seniorinnen und Senioren
- Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Schulische Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Schulpflichtige, die wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung oder wegen erheblicher Beeinträchtigung des Lernvermögens im Unterricht einer Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können, werden ihrem individuellen Förderbedarf entsprechend sonderpädagogisch gefördert. Sie erfüllen die Schulpflicht durch den Besuch einer allgemeinen Schule oder durch den Besuch einer Förderschule (§ 37 Schulgesetz NRW – SchulG – vom 15.2.05, SGV NRW 223). Sämtliche Förderschulen stehen den Eltern auch schon vor Beginn der Schulpflicht ihrer Kinder im Rahmen der Früherziehung mit fachlichem Rat zu Verfügung.
Für die schulische Förderung behinderter Kinder bestehen im Lande NRW folgende Förderschulen. Diese sind nach Förderschwerpunkten gegliedert:
- Lernen
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Sehen
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Sprache
- Hören und Kommunikation
- Geistige Entwicklung
Darüber hinaus kann auch eine Beschulung an einer Schule für Kranke erfolgen.
Eine Behinderung kann, muss aber nicht unbedingt den Besuch einer Förderschule auslösen. Die Feststellung, ob und ggf. welche Förderschule ein Kind besuchen muss, trifft das Schulamt, in dessen Zuständigkeitsbereich ein Kind schulpflichtig ist. An diesem Verfahren sind neben den Erziehungsberechtigten sonderpädagogische Lehrkräfte, Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und das Gesundheitsamt beteiligt. Die Einzelheiten dieses Verfahrens sowie die Kriterien einer Behinderung, die sonderpädagogischen Förderbedarf auslösen können, sind durch Verordnung vom 29.04.2005 (SGV NRW 223) geregelt.
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen bzw. Hören und Kommunikation
Förderschulen mit diesen Förderschwerpunkten bestehen im Oberbergischen Kreis nicht, weil die Zahl der entsprechenden Kinder zur Errichtung derartiger Schulen im Kreis nicht ausreicht. Diese Förderschulen werden für größere Einzugsbereiche geführt und vom Landschaftsverband Rheinland getragen.
Die für Kinder aus dem Oberbergischen Kreis nächstgelegenen Schulen dieser Art sind für
Blinde Menschen:
Meckerstraße 1 - 3, 52353 Düren, Telefon 0221 40782200, Internet
Menschen mit Sehbehinderung:
Weberstraße 29 - 31, 50676 Köln, Telefon 0221 310810, Internet
Lärchenweg 23, 40599 Düsseldorf, Telefon 0211 9995774, Internet
Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe, Telefon 02761 920182, Internet
Gehörlose Menschen:
Gronewaldstraße 1, 50931 Köln (Lindenthal), Telefon 0221 4307570, Internet
Am Großen Dern 10, 40625 Düsseldorf, Telefon 0211 2919810, Internet
Schwerhörige Menschen:
Biggestraße 3 - 5, 50931 Köln, Telefon 0221 940760, Internet
Gräulinger Straße 103, 40625 Düsseldorf, Telefon 0211 2919810, Internet
Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe, Telefon 02761 920180, Internet
Die Kinder können diese Schulen, wenn eben möglich, im Rahmen eines Schulbussystems täglich von zu Hause aus besuchen. Wenn dies trotz des gut ausgebauten Schulbusnetzes nicht möglich ist, stehen auch Internatsplätze zur Verfügung.
Alle o.a. Förderschulen haben die Aufgabe, ihre Schüler zum Unterrichtsziel der Hauptschule zu führen. Auch der Erwerb der Fachoberschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) ist durch den Besuch der Klasse 10 an diesen Schulen möglich.
Es besteht auch z. T. die Möglichkeit des Besuchs von Realschulen und Gymnasien; hierzu geben die o. a. Schulen gerne nähere Auskünfte.
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Förderschule des Oberbergischen Kreises
Schulbergstraße 6 - 10
51645 Gummersbach
Telefon 02261 97453-0
Die Lehrerinnen und Lehrer dieser Schule (Sonderform der Grund- und Hauptschule) erziehen und unterrichten Schüler mit erheblichen psychischen und sozialen Problemen, die in der allgemeinen Schule nicht mehr entsprechend gefördert werden können. Als vorrangige Aufgabe wird die Rückführung der Schüler in die allgemeine Schule angesehen. Der Unterricht erfolgt nach den Richtlinien der Grund- und Hauptschule in kleinen Klassen (durchschnittlich 10 Schüler) mit einer Vielzahl sonderpädagogischer Maßnahmen. Eine intensive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten wird angestrebt.
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Diese Schule wird von Schülern besucht, deren Lernverhalten und Entwicklungsstand erheblich unter der altersgemäßen Entwicklungsnorm liegen, so dass sie weder in einer Grund- oder Hauptschule, einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen oder einer sonstigen Förderschule angemessen gefördert werden können.
Neben kognitiven Beeinträchtigungen weisen sie erhebliche Entwicklungsverzögerungen der Sprache, der Motorik, der Wahrnehmung und des Sozialverhaltens auf. Schüler mit geistiger Behinderung sind in der Regel mehrfach behindert. Zur geistigen Behinderung kommen oft eine Körperbehinderung und/oder eine Sinnesschädigung und/oder eine extreme Verhaltensstörung und/oder eine Sprachbehinderung hinzu.
Die Schule wird als Ganztagsschule geführt.
Die Schüler erfüllen bis zum Ende der Oberstufe ihre 11-jährige Schulpflicht. In der daran anschließenden Werkstufe kommen sie der Berufsschulpflicht nach, so dass die meisten Schüler im Alter von ca. 20 Jahren entlassen werden.
Nahezu alle Schulabgänger/innen beginnen danach ihr Arbeitsleben in der Werkstatt für behinderte Menschen.
Der Oberbergische Kreis hat folgende Förderschulen mit diesem Förderschwerpunkt errichtet:
Helen-Keller-Schule
Fritz-Rau-Straße 1
51674 Wiehl
Telefon 02262 70099-0
E-Mail Hellen-Keller-Schule@web.de
Anne-Frank-Schule
Ostlandstraße 25
51688 Wipperfürth
Telefon 02267 88781-0
E-Mail afs-wipperfürth@t-online.de
Die Helen-Keller-Schule ist in einem gemeinsamen Schulkomplex mit der Hugo-Kükelhaus-Schule untergebracht.
Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Hugo Kükelhaus Schule
Fritz-Rau-Straße 1
51674 Wiehl (Oberbantenberg)
Telefon 02262 70089-0
Fax 02262/2794
E-Mail rsfkb@lvr.de
Die schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Behinderungen ist Aufgabe der Landschaftsverbände. In Erfüllung dieser Aufgabe hat der Landschaftsverband Rheinland 1980 eine entsprechende Förderschule auch im Oberbergischen Kreis errichtet.
Es handelt sich um eine Schule im Primar- und Sekundar I-Bereich, die als Ganztagsschule nach folgenden Richtlinien und Lehrplänen arbeitet: Grundschule, Hauptschule (max. Abschluss nach Klasse 10 A), Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und nach Einzelfallentscheidung auch mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung).
Das Einzugsgebiet umfasst den gesamten Oberbergischen Kreis (ohne Hückeswagen und Radevormwald) und die Rhein-Sieg-Kreis-Gemeinden Much, Windeck und Ruppichteroth.
Zurzeit werden in 15 Klassen rund 160 Schüler/innen im Unterricht betreut. Die Schulpflicht beträgt 11 Schulbesuchsjahre, von der Eingangsklasse bis zur Abschlussstufe.
Neben dem Unterricht bietet der Schulträger durch eigenes Personal Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie an. Für den pflegerischen Bereich stehen Krankenschwestern, Zivildienstleistende und junge Damen im freiwilligen sozialen Jahr zur Verfügung.
Durch interdisziplinäre Vernetzung dieser Bereiche gewährleistet die Schule ein individuelles, mehrdimensionales Entwicklungskonzept für jeden Schüler. Nicht Isolation, sondern Fähigmachen zu immer mehr Integration ist das Ziel der Schule für körperliche und motorische Entwicklung.
Leitbild der Schule: „Lernen mit allen Sinnen“ (Hugo Kükelhaus) nach dem Grundsatz: „Hilf mir, es selbst zu tun!“ (Maria Montessori).
Die Möglichkeit zur Erlangung der Fachoberschulreife (Klasse 10 B bzw. Realschulabschluss) und des Abiturs besteht entweder durch rechtzeitige Rückschulung in eine weiterführende allgemeine Schule in Wohnortnähe (Integration) oder in der
Rheinischen Förderschule
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Alter Militärring 96
50993 Köln (Müngersdorf)
Telefon 0221 554046-0
Diese Schule bietet auch eine Internatsunterbringung.
Förderschule in freier Trägerschaft mit den Förderschwerpunkten
Geistige Entwicklung, Lernen, Emotional-soziale Entwicklung und Sprache
Johanna-Ruß-Schule e. V.
Heilpädagogische Waldorfschule
Numbachstraße 3
57072 Siegen
Telefon 0271 23313
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Diese Schulen stehen im Oberbergischen Kreis in Trägerschaft eines Zweckverbandes bzw. von Städten und Gemeinden und bestehen an folgenden Standorten:
42477 Radevormwald, Elberfelder Straße, Telefon 02195 1450, Internet
42499 Hückeswagen, Nordstraße 2, Telefon 02192 2667, Internet
51688 Wipperfürth, Michaelstraße 2, Telefon 02267 828447, Internet
51789 Lindlar, Vossbrucher Straße 1, Telefon 02266 2044, Internet
51643 Gummersbach, Reininghauser Straße 28, Telefon 02261 60210, Internet
51545 Waldbröl, Zuccalmagliostraße 15 , Telefon 02291 92330, Internet
Eine Besonderheit besteht bei den o. g. Schulen in Hückeswagen und Lindlar. Es handelt sich hier um eine Verbund- und eine Förderschule. Hier werden 3 Förderschultypen in einem Hause abgedeckt: Es werden Schüler gefördert, die entweder sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung haben.
Schule für Kranke
Anna-Freud-Schule
Kaiserstraße 150
(Gebäudekomplex Firma Merten)
51643 Gummersbach
Telefon 02261 288796
E-Mail sfk-gm@t-online.de
An der Schule werden Kinder und Jugendliche beschult, bei denen ein mindestens vierwöchiger Krankenhausaufenthalt bzw. eine entsprechende mindestens vierwöchige ambulante Behandlung zu erwarten ist. Sie steht in Trägerschaft des Oberbergischen Kreises und besteht seit September 2002.
An der Schule für Kranke werden Schüler/innen aller Schulformen und Klassenstufen unterrichtet. Die Schule versteht sich als Durchgangsschule, da die Intervention nur auf die Dauer des Krankenhausaufenthaltes bzw. der ambulanten Behandlung beschränkt bleibt. In enger Zusammenarbeit mit den Herkunftsschulen werden individuelle Lehrpläne für jeden Einzelnen erstellt.
Ziel der Schule ist es, nach einer akuten Krankheitsphase wieder eine Brücke zur Normalität aufzubauen, die Reintegration in die Heimatschule vorzubereiten, bzw. einen Wechsel der Schulform zu organisieren.
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
Diese Förderschule des Oberbergischen Kreises ist eine Schule für Kinder im Grundschulalter, deren Sprachbehinderung (Entwicklungsstörungen im Sprachverstehen, Sprachverarbeitung und Sprechen) durch schulbegleitende ambulante oder zeitlich begrenzte stationäre Maßnahmen nicht ausreichend förderbar ist. Die Schule orientiert sich an den Lehrplänen der Grundschule. Es wird angestrebt, die Schüler in die allgemeine Grundschule zurückzuführen.
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
Hindelanger Straße 5
51674 Wiehl
Telefon 02262 751000
Falls dies wegen fortbestehenden Sprach- und Kommunikationsproblemen nicht möglich ist, werden sie am Ende der Grundschulzeit in die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Sekundarstufe I, in Köln oder Olpe als weiterführende Schulform umgeschult:
- Westfälische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Sekundarstufe I,
Bodelschwinghstraße 13, 57462 Olpe-Biggesee, Telefon 02761 920181 - Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Sekundarstufe I, Am Feldrain 10, 51061 Köln, Telefon 0221 96390450
Auskünfte zu dem Thema sonderpädagogische Förderung in Schulen erteilt das
Schulamt für den Oberbergischen Kreis
Am Wiedenhof 15
51643 Gummersbach
Telefon 02261 88-4031
Letzte Änderung: 5. Mai 2017