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Grundstücksteilung/Teilungsgenehmigung
Wenn Sie ein bebautes Grundstück teilen möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der Bauaufsicht. Diese Genehmigung erhalten Sie, wenn durch die Teilung keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) oder ergänzenden Vorschrifte zuwider laufen. So müssen zum Beispiel die geforderten Abstandsflächen eingehalten werden.
Antragsunterlagen
- Antrag zur Erteilung einer Genehmigung einer Grundstücksteilung
- Amtlicher Lageplan eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs oder des Amtes für Geoinformation und Liegenschaftskataster
Ihre Ansprechpartnerin
Bergneustadt, Engelskirchen, Marienheide, Morsbach und Reichshof
Frau Nicole Soulier
Telefon: 02261 88-6537
Telefax: 02261 88-6518
E-Mail: nicole.soulier@obk.de
Zimmer: 07-10
Hückeswagen, Lindlar, Nümbrecht und Waldbröl
Sophie Deya
Telefon 02261 88-6591
Telefax 02261 88-6518
E-Mail sophie.deya@obk.de
Zimmer 07-10
Anschrift der Dienststelle
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisbauamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Letzte Änderung: 10. August 2021