Organisation
Die Mitglieder des Beirats werden vom Kreistag für die Dauer dessen Wahlzeit gewählt. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen. In die Beiräte sollen nur Personen bestellt oder gewählt werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Naturschutzbehörde haben. Bedienstete des Kreises oder der kreisfreien Stadt dürfen dem Beirat nicht angehören.
Die Mitgliedschaft in den Beiräten ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Der Beirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende unterhält die Verbindung zur unteren Naturschutzbehörde und zu anderen Behörden und vertritt den Beirat gegenüber der Öffentlichkeit. Bei Entscheidungen und Maßnahmen, die nicht bis zu einer Sitzung des Beirats aufgeschoben werden können, kann der Vorsitzende anstelle des Beirats beteiligt werden.
Der Vorsitzende beruft den Beirat ein. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Die Naturschutzbehörde ermöglicht dem Beirat eine angemessene Geschäftsführung und ist bei der Anfertigung der Niederschrift behilflich. Außerdem ist die Naturschutzbehörde in den Sitzungen des Beirats vertreten.
Letzte Änderung: 2. November 2017