Zusammensetzung
Der Beirat besteht aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus
- drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU),
- je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND),
- einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e. V. (SDW),
- zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V.,
- einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,
- einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994 das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und
- einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
(§ 70 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz)
Letzte Änderung: 2. November 2017