Inklusionsbüro
Das Inklusionsbüro im Schulamt für den Oberbergischen Kreis ist Ansprechpartner für alle schulischen Belange der Inklusion. In Zusammenarbeit mit den Schulaufsichten der Grund-, Haupt-
und Förderschulen bzw. der Generale Inklusion im Schulamt beraten und koordinieren die Inklusionsfachberatungen und Inklusionskoordinatoren Erziehungsberechtigte, Schulleitungen und Lehrerkräfte.
Inklusionsfachberatung
Inklusionskoordination
Test- und Literaturausleihe
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Ansprechpersonen
Tobias Domeier |
Eva Pechmann |
Johanna Spiekermann |
Schulamt für den Oberbergischen Kreis Industriestraße 2 OG2-10 |
Schulamt für den Oberbergischen Kreis Industriestraße 2 OG2-11 |
Schulamt für den Oberbergischen Kreis Industriestraße 2 OG2-10 |
Inklusionsfachberatung
Inklusionsfachberater und -fachberaterinnen haben je nach Schulamt unterschiedlich ausgestaltete Aufgabenschwerpunkte und Bereichszuständigkeiten. Sie sind Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung und für ihre Funktion an das Schulamt abgeordnet.
Im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung werden zusammengefasst folgende Aufgabenbereiche benannt:
- Beratung und Unterstützung von Schulleitungen und der vor Ort tätigen Lehrkräfte in Fragen des Gemeinsamen Lernens und hinsichtlich der Unterrichtsqualität in der sonderpädagogischen Förderung an den Einsatzschulen
- Unterstützung der Schulleitungen an ihrem Dienstort bei der konzeptionellen Gestaltung und der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens
- Organisation und Durchführung eines kontinuierlichen fachlichen Austauschs von Lehrkräften in allgemeinbildenden Schulen der Region
Bei allen Fragen rund um das Thema Inklusion können Sie gerne Kontakt mit der Inklusionsfachberaterin im Schulamt für den Oberbergischen Kreis aufnehmen.
Ansprechpersonen
Eva Pechmann (Grundschulen) | N.N. (Sekundarstufe I) |
Schulamt für den Oberbergischen Kreis Industriestraße 2 OG2-11 |
Schulamt für den Oberbergischen Kreis Industriestraße 2
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Inklusionskoordination
Inklusionskoordinatorinnen und koordinatoren haben je nach Schulamt unterschiedlich ausgestaltete Aufgabenschwerpunkte und Bereichszuständigkeiten. Sie sind Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung oder eines allgemeinen Lehramtes und für den regionalen Inklusionsprozess an das Schulamt abgeordnet.
Zusammengefasst können folgende Aufgabenbereiche benannt werden:
- Planung, Koordination, Kommunikation und Entwicklung im Rahmen des Übergangs 4/5
- Planung, Koordination, Kommunikation und Entwicklung im Rahmen des Übergangs Kita/Primarstufe
- Unterstützung der Schulaufsicht bei der Personalstellenplanung im Gemeinsamen Lernen
- Begleitung und Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung in enger Kooperation mit der unteren Schulaufsicht
- Unterstützung der Schulträger im regionalen Bildungsprozess
- Beratung im Zusammenhang mit sonderpädagogischer Unterstützung
- Vernetzung und Kommunikation mit den Inklusionskoordinatorinnen und -koordinatoren anderer Kreise sowie der Arbeitsstelle Inklusion der Bezirksregierung Köln
Bei Fragen und Anliegen können Eltern und Personensorgeberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitungen gerne Kontakt mit der Inklusionskoordinatorin oder dem Inklusionskoordinator im Schulamt für den Oberbergischen Kreis aufnehmen.
Ansprechpersonen
Tobias Domeier | Johanna Spiekermann |
Schulamt für den Oberbergischen Kreis Industriestraße 2 OG2-10 |
Schulamt für den Oberbergischen Kreis Industriestraße 2 OG2-10 |
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Test- und Literaturausleihe
Es besteht für Schulen die Möglichkeit im Inklusionsbüro des Schulamts Testverfahren und Fachliteratur für drei Wochen zu entleihen. Die Ausleihe ist kostenlos und vorhandenes Verbrauchsmaterial kann kostenfrei genutzt werden. Ansonsten gilt die Vereinbarung, dass die testende Person das Material über die eigene Institution stellt.
Eine Liste ausleihbarer und vorhandener Tests und Literatur finden Sie hier.
Wichtige Information zur Nutzung von Testverfahren im Rahmen eines Gutachtens zur Feststellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs:
Im Rahmen der Gutachtenerstellung können Testverfahren ohne Zustimmung der Eltern angewendet werden.
Die genutzten Testverfahren müssen allerdings in einem sinnvollen Bezug stehen und die Notwendigkeit der Testung muss gegeben sein. Ist bei einem Kind beispielsweise vor wenigen Wochen eine ausführliche Intelligenzdiagnostik durchgeführt worden, sollte eine zusätzliche Intelligenztestung sorgfältig abgewogen werden und nur im Ausnahmefall erfolgen.
Bei bestehendem Förderbedarf: Grundsätzlich müssen Eltern bei der Anwendung von standardisierten Testverfahren informiert werden. Auch hier gilt im Rahmen der gemeinsamen Aufgabe von Bildung und Erziehung von Schule und Eltern: Transparenz gegenüber den Eltern muss hergestellt sein.
IQ-Tests, die im Vorfeld von AO-SF Verfahren oder bei nicht bereits verfügtem Unterstützungsbedarf LE/GG durchgeführt werden sollen, bedürfen immer der Zustimmung der Personensorgeberechtigten. Ergebnisse außerschulischer Diagnostik dürfen maximal 2 Jahre lang verwendet werden. In der Schule gibt es in der Regel keine IQ-Testung vor einem Gutachten.
Letzte Änderung: 07. Juni 2023