Amt 51 - Kreisjugendamt

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Unsere Aufgaben

Das Kreisjugendamt bietet Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhifegesetz (SGB VIII) an oder vermittelt diese.

Das Aufgabenspektrum reicht von "Frühen Hilfen", der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und -unterstützung bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche.

Bei allen Angeboten, Beratungen und Leistungen steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

  • Frühe Hilfen
    Für einen guten Start ins Familienleben informiert das Kreisjugendamt Familien über Unterstützungs- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder, ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren.
     
  • Jugendpflege, Jugendförderung, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
    Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit. Kinder und Jugendliche werden befähigt Gefährdungen zu erkennen und zu vermeiden. Stärkung der Eltern um Heranwachsende vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
     
  • Sozialraumkoordination
    Vernetzung von relevanten Akteuren und deren Zusammenwirken in den Kommunen und Sozialräumen um Kinder und ihre Familien passgenau und effizient unterstützen zu können.
     
  • Koordination Kinderschutz 
    Auf Grundlage des Bundes- und Landeskinderschutzgesetzes NRW koordiniert, ergänzt und stärkt das Kreisjugendamt Verfahren im Kinderschutz und setzt sich für interdisziplinäre Kooperation und Prävention ein.
     
  • Jugendhilfeplanung
    Entwickelt Maßnahmen und Programme im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Koordiniert die Jugendhilfe im Oberbergischen Kreis und arbeitet mit unterschiedlichen Akteuren zusammen, um Bedarfe zu analysieren und neue Lösungen zu erarbeiten.
     
  • Unterhaltsvorschuss
    Gewährung von Unterhaltsvorschuss an Alleinerziehende
     
  • Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
    • Vermittlung in familiären Konfliktsituationen
    • Beratung bei Erziehungsfragen, Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten
    • Information zu und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung
    • Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
    • Kinderschutz
  • Jugendgerichtshilfe
    Das Jugendamt übernimmt eine Mittlerfunktion zwischen Jugendgericht und den Jugendlichen.
     
  • Betreuungsbehörde
    Sozialberichtserstellung in Betreuungsverfahren (rechtliche Vertretung für Volljährige), Beratung und Unterstützung von Betreuern, Beglaubigung von Vorsorgevollmachten, Steuerung des Betreuungswesens im Oberbergischen Kreis.
     
  •  Der Baumhof - Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
    Unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Klärung und Bewältigung von persönlichen und familienbezogenen Problemen.
     
  • Ambulante Familienhilfe
    Die Ambulante Familienhilfe (AFH) setzt direkt im Lebensumfeld der Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Eltern an (aufsuchende Arbeit). Mit einer systemischen Ausrichtung werden die Beteiligten in der Umsetzung ihrer Ziele unterstützt.
     
  • Pflegekinderdienst 
  • Adoptionsvermittlung
    • Vorbereitung, Beratung und Unterstützung von und bei Adoptionen.
       
  • Amtsvormundschaften
    • ​​​​​​​Führung von gesetzlichen und gerichtlich bestellten Vormundschaften für Minderjährige 
       
  • Beistandschaften
    • Klärung in Vaterschaftsfragen
    • Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger
    • Beratung junger Erwachsener in Unterhaltsfragen
       
  • Tagesbetreuung für Kinder
    • Ausbau bedarfsorientierter Betreuungsangebote in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen (KiTa) und Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS)
    • finanzielle Förderung von Trägern
    • Fortbildung pädagogischer Fachkräfte
    • Beratung und Unterstützung von Trägern, Fachpersonal und Eltern in Kindergartenangelegenheiten
       
  • Verfahrenslotse
    • Beratung und Begleitung junger Menschen mit (drohender) Behinderung im Alter von 0 bis 27 Jahren und deren Familien zu möglichen Leistungsansprüchen

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Sie haben ein bestimmtes Anliegen?

Anliegen sind im Serviceportal des Oberbergischen Kreises erfasst.

Dort können Sie das entsprechende Stichwort unter "Dienste A-Z" aufrufen.
Außerdem können Sie über die Suche nach Begriffen filtern.
 

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Unsere Ziele für Sie

  • Kinder stark machen, dafür sorgen, dass sie ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können und gesund aufwachsen
  • Jugendliche dabei unterstützen, dass sie ihren Weg selbstbewusst und selbständig gehen können
  • Familien begleiten und beraten, damit das Familienleben glückt
  • die Umwelt familienfreundlich gestalten
     

Unsere Leistungen in Zahlen

Das Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises nimmt in seinem Zuständigkeitsbereich die Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe für insgesamt ca. 170.000 Einwohner in neun Städten und Gemeinden wahr. Dies sind die Kommunen Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl. 

Der Baumhof - Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Betreuungsbehörde und die Adoptionsvermittlungsstelle stehen darüber hinaus allen Städten und Gemeinden im Oberbergischen Kreis zur Verfügung.

 

Einbindung in die Verwaltung

Das Kreisjugendamt (Amt 51) ist dem Dezernat II zugeordnet.Eine Übersicht des gesamten Verwaltungsgliederungsplans und den weiteren Ämtern im Dezernat finden Sie unter 
www.obk.de/gliederung.

Im Kreisjugendamt sind etwa 170 Mitarbeitende rund um die Themen Beratung, Förderung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene tätig.

 

Nähere Angaben

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Letzte Änderung: 15. November 2024