Die Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte. (Grafik: Landesregierung NRW)     
Menschen, die sich uneigennützig für Andere einsetzen, verdienen Anerkennung und Würdigung.

Eine vom Land NRW 2008 eingeführte Ehrenamtskarte verbindet diese Würdigung mit einem Nutzen und bietet ihren Inhabern  unter anderem Vergünstigungen im Oberbergischen Kreis.

Weil die Zugangsvoraussetzungen erleichert worden sind, könnenj jetzt mehr Menschen auch im Oberbergischen Kreis eine Ehrenamtskarte beantragen. Die nachzuweisende Stundenzahl ehrenamtlicher Tätigkeit pro Woche wurde von 5 auf 4 Stunden, bzw. von 250 auf 200 Stunden pro Jahr herabgesetzt. Zudem dürfen Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt.

Informationen zur  Beantragung der Ehrenamtskarte erhalten Sie im Serviceportal des Oberbergischen Kreises.

 



Letzte Änderung: 18. Februar 2026