Adoptionsvermittlungsstelle

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Im Oberbergischen Kreis ist die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle aller Jugendämter zuständig für die Beratung und Vermittlung einer Inlandsadoption. Bei Interesse an einer Auslandsadoption können Sie sich ebenfalls an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden.

Informationen dazu erhalten Sie auch über den Landschaftsverband Rheinland unter www.lvr.de.

Beim LVR finden Sie erste Antworten zu allgemeinen Fragen rund um das Thema Adoption, die Broschüre zu Adoption und die Zentrale Adoptionsstelle.

 

Die Mitarbeiterinnen der Adoptionsvermittlungsstelle:

  • sind eine Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Adoption.
  • vermitteln Kinder in geeignete Adoptivfamilien.
  • begleiten den Integrationsprozess vermittelter Adoptivkinder.
  • beraten Schwangere zur Frage einer Adoption und weiteren Hilfsangeboten.
  • beraten und begleiten Mütter und Väter, die ein Kind zur Adoption frei geben wollen.
  • beraten Bewerber, die sich für eine Inlands- oder Auslandsadoption oder für eine Stiefelternadoption interessieren.
  • stellen Beratungsbescheinigungen im Rahmen der Stiefelternadoptionen aus.
  • erstellen Adoptionseignungsberichte (Sozialbericht) für eine Auslandsadoption.
  • beraten und unterstützen adoptierte Personen bei der Suche nach leiblichen Angehörigen.

 

Welche Adoptionsarten und -formen gibt es?

  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Erwachsenenadoption
  • Fremdadoption: Bei der Fremdadoption wird ein Kind, das nicht mit dem bzw. den Annehmenden verwandt oder verschwägert ist, angenommen.
  • Stiefkindadoptionen: machen in Deutschland den Großteil der Adoptionen aus. Bei der Stiefkindadoption wird das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin adoptiert.
  • Inlandsadoption: Bei einer Inlandsadoption wird ein in Deutschland lebendes Kind adoptiert.
  • Auslandsadoption: Bei einer Auslandsoption muss zwingend eine Auslandsvermittlungsstelle an dem internationalen Adoptionsverfahren beteiligt werden. Ansonsten wird die ausländische Adoption in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt. Auslandsvermittlungsstellen sind die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter.
  • Inkognito Adoption: Bei der Inkognito Adoption kennen sich Herkunfts- und Adoptiveltern nicht und es bestehen keine bzw. nur über die Adoptionsvermittlungsstelle vermittelte Informationsaustausche oder Kontakte.
  • Halboffene Adoption: Bei der halboffenen Adoption besteht in der Regel kein direkter Kontakt zwischen Herkunfts- und Adoptionsfamilie. Jedoch können die leiblichen Eltern mit Einverständnis der Adoptiveltern an der Entwicklung des Kindes teilhaben, indem über die Adoptionsvermittlungsstelle beispielsweise Bilder und Entwicklungsberichte zum Kind ausgetauscht werden. Auch die leiblichen Eltern können Briefe, Bilder oder Ähnliches für das Kind in der Vermittlungsakte hinterlegen, die das Adoptivkind unter fachlicher Begleitung einsehen kann.
  • Offene Adoption: Bei der offenen Adoption lernen sich die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern kennen. Mit dem Einverständnis der Adoptiveltern kann verabredet werden, wie der Kontakt von beiden Seiten gestaltet wird. Die leiblichen Eltern können so das Aufwachsen ihres Kindes miterleben.

Bei Interesse an einer Auslandsadoption finden Sie auf der Seite des LVR eine Liste der in Deutschland anerkannten Auslandsvermittlungsstellen mit einem Verzeichnis der jeweiligen Länder.

Ebenso finden Sie Informationen bei der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption.

 

Sie sind adoptiert und suchen nach Information oder benötigen Unterstützung?

Auf der Seite des LVR-Landesjugendamts Rheinland erhalten Sie Beratung und Unterstützung durch die zentrale Adoptionsstelle für Adoptierte, die aus dem Ausland adoptiert wurden.

Gut zu wissen:

  • Der Anspruch auf nachgehende Adoptionsbegleitung besteht ein Leben lang.
  • Adoptionsakten werden in Deutschland, gerechnet ab dem Geburtstag der adoptierten Person, für insgesamt 100 Jahre aufbewahrt.

 

Zuständigkeiten Adoptionen

 

Sie interessieren sich für eine Adoption?

Die Mitarbeitenden der Adoptionsvermittlungsstelle des Oberbergischen Kreis beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Adoption:

Cornelia Dittmann

La-Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 88-5141
Fax: 02261 88-972-5141
E-Mail: cornelia.dittmann@obk.de
Zimmer-Nr. OG01-A1-23

 

Hannah Zinzius

La-Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 88-5275
Fax: 02261 88-972-5275
E-Mail: hannah.zinzius@obk.de
Zimmer-Nr. OG01-A1-23

 

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisugendamt

- Adoptionsvermittlungsstelle -
La-Roche-sur-Yon-Str. 18
51643 Gummersbach



Letzte Änderung: 25. März 2026