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Allgemeine Informationen
Bundestagswahl am 22. September 2013
Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag ist durch Anordnung des Bundespräsidenten vom 08. Februar 2013 auf den 22. September 2013 festgesetzt worden.
Die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das heißt alle Wahlberechtigten können unabhängig von ethnischer Herkunft, Sprache, Geschlecht, Religion, Besitz oder politischer Überzeugung, wählen und gewählt werden (=allgemein). Dies geschieht in einer direkten Wahl der Abgeordneten - nicht über Wahlmänner oder -gremien (=unmittelbar). Hierbei können sich die Wählerinnen und Wähler ohne jeden Druck oder Zwang zwischen mehreren Personen oder Parteien mit unterschiedlichen politischen Programmen entscheiden (=frei). Jede Stimme hat das gleiche Gewicht (=gleich). Durch die Abgabe in eine Wahlurne ist nicht feststellbar, wie der Einzelne gewählt hat (=geheim).
Letzte Änderung: 8. April 2013