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Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025 am 23. Februar 2025
Hinweis auf die voraussichtlich vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025
Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag nach Artikel 68 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) aufgelöst und den 23. Februar 2025 als neuen Tag für die Bundestagswahl festgelegt.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist ermächtigt, für den Fall der Auflösung des Deutschen Bundestages durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine zu verkürzen. Dies betrifft u.a. auch die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist am 28. Dezember 2024 in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 436).
Die verkürzten Fristen sind so gewählt worden, dass den Parteien und Wahlvorschlagsträgern nach § 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes innerhalb des engen zeitlichen Rahmens ein möglichst großer zeitlicher Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt wird, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl durch die Wahlorgane zu gefährden.
Die wesentlichen Termine und Fristen für die Wahl sind auf der Homepage der Bundeswahlleiterin abrufbar (Termine und Fristen - Die Bundeswahlleiterin).
Die öffentliche Bekanntmachung des Oberbergischen Kreises für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen unter Berücksichtigung der neuen Fristen ist nachfolgend abrufbar.
Öffentliche Bekanntmachungen
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und der Internetseite des Bundeswahlleiters zusammengefasst.
Letzte Änderung: 02. Januar 2025