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Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025
Hinweis auf die voraussichtlich vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025
Den Aussagen des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten zufolge wird es voraussichtlich zu einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages nach Artikel 68 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) und einer Neuwahl nach Artikel 39 Abs. 1 Satz 4 GG kommen.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, am 11. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Die Abstimmung darüber findet am 16. Dezember im Bundestag statt. Wird dem Bundeskanzler das Vertrauen nicht ausgesprochen, löst der Bundespräsident innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auf. Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt (Artikel 39 GG). Nach fraktionsübergreifenden Abstimmungen wurde der 23. Februar 2025 als neuer Wahltag angekündigt. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident abschließend über den Wahltag. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat bereits angekündigt, dem beabsichtigten Zeitplan zustimmen zu wollen.
Im Falle einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten verkürzen sich u. a. die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist ermächtigt, für den Fall der Auflösung des Deutschen Bundestages durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine zu verkürzen.
Die verkürzten Fristen werden so gewählt, dass den Parteien und Wahlvorschlagsträgern nach § 20 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes innerhalb des engen zeitlichen Rahmens ein möglichst großer zeitlicher Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt wird, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl durch die Wahlorgane zu gefährden. Das BMI hat bereits angekündigt, dass sich die Fristverkürzungen an denen in der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 23. Juli 2005 geregelten Fristen orientieren werden. Sollte der Bundespräsident einen anderen Wahltag als den 23. Februar 2025 bestimmen, werden die Fristen entsprechend anders geregelt. Sobald die neuen Termine bekanntgemacht wurden, wird der Oberbergische Kreis eine aktualisierte öffentliche Bekanntmachung für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen unter Berücksichtigung der neuen Fristen veröffentlichen.
Öffentliche Bekanntmachungen
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und der Internetseite des Bundeswahlleiters zusammengefasst.
Letzte Änderung: 19. November 2024