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Bundestagswahl 2013 - Auszählung der Stimmen und Sitzzuteilungsverfahren
Bundestagswahl am 22. September 2013
Auszählung der Stimmen
Der Bundeswahlleiter ermittelt zunächst nach einem bestimmten Auszählungsverfahren (Sainte-Laguë/Schepers) anhand der Zweitstimmen, welcher Partei wie viele Sitze im Bundestag zustehen.
In einem zweiten Schritt geht es darum, welche Personen diese Sitze einnehmen werden. Dazu wird zunächst errechnet, wie sich die Mandate der Parteien in den 16 Bundesländern gewichten, in denen die Parteien Landeslisten mit ihren Bewerbern für den Bundestag aufgestellt haben.
Von der Zahl der Mandate, die sich für ein Bundesland ergibt, wird die Anzahl der dort gewählten Direktkandidaten einer Partei abgezogen. Diese haben ihr Mandat schon sicher. Die noch verbleibenden Sitze werden aus den Landeslisten der Parteien - deren Reihenfolge vor der Wahl verbindlich festgelegt wurde - vergeben.
(Siehe hierzu § 6 Bundeswahlgesetz.)
Vergleich der Sitzzuteilungsverfahren
Im Laufe der Zeit kamen bislang drei verschiedene Sitzzuteilungsverfahren zum Einsatz. Bis 1982 wurde das Verfahren nach d’Hondt angewandt. Es folgte das Verfahren von Hare/Niemeyer. Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers kam bei der Bundestagswahl 2009 zum ersten Mal zum Einsatz. Die bisher verwandten Verfahren könnten potenziell große bzw. kleine Parteien begünstigen, das neue Verfahren verhält sich im Gegensatz hierzu neutral.
Das Verfahren nach d’Hondt besteht darin, dass die auf eine Wahlvorschlagsliste entfallenen Stimmen so oft durch 1, 2, 3 ... geteilt werden, bis aus den gewonnenen Teilungszahlen so viele Höchstzahlen ermittelt sind, wie Sitze zu vergeben sind. In der Reihenfolge der so ermittelten Höchstzahlen werden jeder Partei oder Wählergruppe dann die Sitze zugewiesen; Teilungsreste gibt es nicht.
Die Sitzverteilung nach dem System Hare/Niemeyer wird wie folgt errechnet: Die Gesamtzahl der Sitze wird mit der Stimmenzahl der jeweiligen Liste vervielfacht und durch die Gesamtstimmenzahl aller Listen geteilt. Jede Partei oder Wählergruppe erhält zunächst so viele Sitze, wie sich ganze Zahlen aus dieser Berechnung ergeben. Noch verbleibende Sitze werden dann in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich aus der vorangegangenen Berechnung ergeben haben, auf die Parteien oder Wählergruppen verteilt.
Im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren werden die zu besetzenden Sitze wie folgt verteilt: Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der gesamten für ihn abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. Im ersten Schritt wird eine Näherungszuteilung berechnet, indem die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Etwa verbleibende Diskrepanzen werden in den folgenden Schritten durch Herauf- oder Herabsetzung des Zuteilungsdivisors so lange abgebaut, bis die Endzuteilung erreicht ist, bei der die Sitzzuteilung mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze übereinstimmt.
Letzte Änderung: 23. Mai 2013