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Bundestagswahl 2017 - Wahlberechtigung
Wahlberechtigung
Aktiv und passiv wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält (gilt nur für die aktive Wahlberechtigung).
Ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen, für die ein Betreuer bestellt ist oder die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.
Letzte Änderung: 25. Juli 2017