Bundestagswahl 2017 - Wahlsystem



 

 

Wahlsystem

 

 

 

 

Das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag ist eine Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahl. Die Hälfte der Abgeordneten wird mit der Erststimme direkt im Wahlkreis gewählt, die andere Hälfte bestimmt sich nach dem Verhältnis der Zweitstimmen aus den Landeslisten. 

 

Erststimme (Wahlkreiskandidaten)

Damit jeder Abgeordnete eine ungefähr gleich große Anzahl von Wahlberechtigten vertritt und jede Stimme einen ungefähr gleichen Erfolgswert hat, wird das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Einwohnerzahlen in 299 möglichst gleich große Wahlkreise aufgeteilt. In jedem der 299 Wahlkreise ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Der Oberbergische Kreis bildet den Bundestagswahlkreis Nr. 99. Hier stellen sich sieben Direktkandidaten zur Wahl.

 

Zweitstimme (Landeslisten)

Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele der insgesamt 598 Mandate jeder Partei im Bundestag zustehen.

Mit der Stimmabgabe entscheidet sich der Wähler für die Kandidatenliste einer Partei. Die aus der Erststimme auf die Partei entfallenen Sitze werden auf die Gesamtzahl der ermittelten Sitze angerechnet, die verbleibenden Sitze werden nach den Landeslisten vergeben. Jede Partei schickt so viele Abgeordnete ins Parlament, wie es ihrem Anteil an den abgegebenen Wahlstimmen entspricht. 

 

Überhang- und Ausgleichsmandate

Jeder Wähler hat die Möglichkeit, seine Stimme zu splitten, d.h. er kann seine beiden Stimmen verschiedenen Parteien geben. Dadurch kann es vorkommen, dass eine Partei mehr Direktmandate (Erststimmen) erhält, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen würden.

Die jeweilige Partei behält diese Sitze als Überhangmandate, so dass der Bundestag auch aus mehr als 598 Abgeordneten bestehen kann.

Ausgleichsmandate dienen dazu, die Überhangmandate so auszugleichen, dass andere Parteien, die keine Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden. So wird erreicht, dass die Parteien im Parlament auch entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil vertreten sind.

Nach der Bundestagswahl 2013 bestand der Deutsche Bundestag aus 631 Abgeordneten. 

 

Die 5%-Hürde

Berücksichtigt werden bei der Verteilung der Mandate nur solche Parteien, die wenigstens fünf Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Wahlkreise durch die Erststimmen gewonnen haben. Auch Kandidaten, welche über die Erststimme direkt gewählt werden, erhalten ein Mandat unabhängig von den Zweitstimmen, die auf die zugehörige Partei entfallen sind.

 



Letzte Änderung: 25. Juli 2017