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Bundestagswahl 2021 - Wahlberechtigung
Bundestagswahl am 26. September 2021
Aktiv und passiv wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält (gilt nur für die aktive Wahlberechtigung).
Ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
Letzte Änderung: 19. März 2021