Bundestagswahl 2025 - Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschuss

Ls Bundestagswahl

 

 

Bundestagswahl 2025

 

 

 

 

Kreiswahlleiter

Aufgrund des § 9 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Wahlorgane für die Bundestagswahlen und die Europawahlen hat die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 30.08.2024

  • Herrn Landrat Jochen Hagt zum Kreiswahlleiter und
  • Herrn ltd. Kreisverwaltungsdirektor Reinhard Schneider zum stellvertretenden Kreiswahlleiter

ernannt.

 

Kreiswahlausschuss

Der Kreiswahlausschuss besteht gemäß § 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern.

Gemäß § 4 Abs. 1 Bundeswahlordnung (BWO) beruft der Kreiswahlleiter alsbald nach der Bestimmung des Tages der Hauptwahl die Beisitzer des Kreiswahlausschusses und für jede/n Beisitzer/in eine/n Stellvertreter/in.

Die Beisitzer/innen des Kreiswahlausschusses sind aus den Wahlberechtigten des Oberbergischen Kreises zu berufen; sie sollen möglichst am Sitz des Wahlleiters wohnen. Bei der Auswahl der Beisitzer des Kreiswahlausschusses sollen gemäß § 4 Abs. 2 BWO i.d.R. die Parteien in der Reihenfolge der bei der letzten Bundestagswahl im Oberbergischen Kreis errungenen Zahlen der Zweitstimmen angemessen berücksichtigt und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten berufen werden.

Vorsitzender des Kreiswahlausschusses ist der Kreiswahlleiter Jochen Hagt, Landrat, bzw. der stellvertretende Kreiswahlleiter Reinhard Schneider, ltk. Kreisverwaltungsdirektor.



Letzte Änderung: 20. November 2024